Fördermittel und Zuschüsse in Nordrhein-Westfalen (NRW)

Als Existenzgründer suchen Sie nach einer soliden Finanzierung, als Unternehmer nach Kapital für Innovationen, den Produktionsausbau, ein Joint Venture oder anderes?

Dabei ist der Staat oft viel großzügiger als Ihre Hausbank.

Wir vom Zentrum für Mittelstandsberatung wissen das und wir haben uns auf die unternehmens-spezifische Recherche von staatlichen Fördermitteln spezialisiert. Wir suchen und finden nicht zurückzahlbare Förder- und Zuschussprogramme, speziell für das Bundesland Nordrhein-Westfalen, sowie für jedes andere deutsche Bundesland. Auch über Fördergelder der Bundesrepublik Deutschland sowie der Europäischen Union informieren wir Sie gerne.

Setzen Sie Ihre Unternehmensziele auf ein solides Fundament mit staatlichen Mitteln und unserer Hilfe.

 

 

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Folgende Förderungen in Nordrhein-Westfalen (NRW) könnten dabei besonders interessant für Sie sein:

  • Zuschüsse für Investitionskosten bis zu 30 % bei einer Mindestinvestitionssumme von 150.000 Euro
  • Beratungskostenbezuschussung bis zu 80 % für die Entwicklung, Prüfung und Umsetzung von Gründungskonzepten durch das Beratungsprogramm Wirtschaft NRW (BPW NRW)
  • Umsetzungsberatung mit vorgelagerter Machbarkeitsstudie für Unternehmen, die älter sind als 5 Jahre, wird durch die RWP Beratungsförderung des Landes Nordrhein-Westfalen gefördert, Zuschuss bis zu 80 % bei Belegschaftsinitiativen, ansonsten bis 50 % bis zu 8 Beratungstage bei einem Tagessatz bis zu 1.250 Euro / Tag
  • Bezuschusste Potentialberatung für Unternehmen mit mindestens einem/r sozialversicherungpflichtigen Arbeitnehmer/in, Zuschuss bis 50 % bis zu 8 Beratungstage bei einem Tagessatz bis zu 1.000 Euro / Tag
  • Förderprogramm NRW Bank Gründungskredit für Existenzgründer und Vorhaben bis zu vier Jahre nach der Gründung mit Zinsvorteil zum KFW Unternehmerkredit und der Option einer 80 %-igen Haftungsfreistellung
  • Förderprogramm NRW Bank Mittelstandskredit ab dem vierten Jahr nach der Gründung mit der Option einer 80 %-igen Haftungsfreistellung, in der EIF Variante mit einer Haftungsfreistellung in Höhe von 60 %
  • Förderprogramm NRW Bank Universalkredit mit der Möglichkeit der Umfinanzierung von Kontokorrentkrediten
  • 100 %-ige Haftungsfreistellung durch das NRW/EU.Investitionskapital für KMU bis zu 1 Mio. Euro
  • Bürgschaftsübernahme bis zu 80 % mit einem Bürgschaftsvolumen von maximal 1,25 Mio. Euro, andere Bürgschaftsvolumina möglich
  • Stille Beteiligung durch Kapitalbeteiligungsgesellschaft bis zu 1 Mio. Euro möglich
  • Stärkung der Eigenkapitalbasis durch NRW BANK Mittelstandsfonds
  • 7.500 Euro Zuschuss für die Schaffung oder den Erhalt von Arbeitsplätzen in NRW für Meister und Meisterinnen des Handwerks bei Neugründung oder Betriebsübernahme
  • Zuschuss für Weiterbildung in NRW bis 50 %, gilt auch für Gründer bis zu 5 Jahre nach der Gründung durch den Bildungscheck NRW
  • Förderung internationaler Aktivitäten durch Firmengemeinschaftsstände und Kleingruppenförderung auf Auslandsmessen sowie auch Exportkreditgarantien, auch Förderung von Messeständen junger innovativer Unternehmen für die Teilnahme internationaler Messen in Deutschland
  • Bundesweitete zinssubventionierte öffentliche Darlehen für Existenzgründer und Vorhaben bis zu drei Jahre nach der Gründung wie ERP-Gründerkredit-Startgeld (Haftungsfreistellung 80 %,), ERP-Kapital für Gründung (Haftungsfreistellung 100 %), ERP-Gründerkredit-Universell siehe (Förderwiki)
  • Bundesweitete zinssubventionierte öffentliche Darlehen für Vorhaben ab dem vierten Jahr nach der Gründung wie KFW-Unternehmerkredit bis zu 10 Millionen Euro (Haftungsfreistellung möglich)
  • Bundesweitete Zuschussleistungen durch die Agentur für Arbeit wie Gründungszuschuss (ALG I-Empfänger) und Einstiegsgeld (ALG II-Empfänger) (siehe Förderwiki)
  • Studierende und Absolventen von Hochschulen mit Gründungsabsicht, Förderung bis zu einem Jahr (Bundesprogramm)
  • Bundesweite Beratungskostenbezuschussung durch das Gründercoaching Deutschland(Zuschuss in NRW bis 3.000 Euro, Antrag vor Beratung), BAFA Beratungskostenbezuschussung (pro Beratung bis 1.500 Euro, Antrag nach Beratung), Turn-Around-Beratung bei Unternehmen in schwierigen Situationen (Zuschuss bis 4.000 Euro), Beratung für die Verbesserung der Rohstoff- und Materialeffizienz, Zuschuss bis 80.000 Euro.
  • Bundesweite Lohnkostenzuschussprogramme für Personen mit Vermittlungshemmnissen

Machen Sie den Fördermittel-Check für Nordrhein-Westfalen und finden Sie heraus, was sich für Sie rentiert.

Stand: März 2023

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Dieser Artikel erhebt keinerlei Anspruch auf Vollständigkeit, Richtigkeit und Aktualität. Er enthält keine steuerlichen oder rechtlichen Beratungen, die wir weder anbieten noch durchführen.