Fördermittel und Zuschüsse in Sachsen

Die Rahmenbedingungen in 2023 sind für Unternehmer und Existenzgründer in Sachsen besonders günstig. Land, Bund und Europäische Union bieten zahlreiche nicht-zurückzahlbaren Zuschüsse und Fördermittelprogrammen für den Freistaat Sachsen.

Aktuelle Fördermittelvorteile in Sachsen im Jahr 2023 sind für Unternehmer und Gründer besonders interessant:

  • Zuschüsse für Investitionen im gewerblichen Bereich bis 45 % sind in Sachsen möglich. Fragen Sie uns nach GRW-Fördermitteln. Voraussetzung sind sogenannte Primäreffekte
  • Die Förderung von Gründungsberatungen erfolgt über das Programm ESF Plus – Förderung von Gründungsberatungen- Förderung von Beratungsleistungen in der Vorgründungsphase im Freistaat Sachsen. Gründer mit Haupt- und ggf.. Nebenwohnsitz in Sachsen. Es muss sich um die erstmalige Gründung handeln, d. h. Gründer, die ein Nebengewerbe haben, sind von diesem Programm ausgeschlossen. Bei Gründungsberatungen werden Tagewerke mit je 8 Stunden bezuschusst, Gründer erhalten einen Zuschuss von insgesamt 2.000 Euro. Bei Nachfolgeregelungen erhöht sich der Satz auf 5.000 Euro. Das Antragsstellungsverfahren ist komplex, lassen Sie sich von unseren erfahrenen Beratern helfen.
  • Bestandsunternehmen können sich durch eine BAFA Beratung bezuschussen lassen, hier beträgt der Beratungskostenzuschuss maximal 2.800 Euro, es ist dann ein Eigenanteil vom Unternehmen in Höhe von 700 Euro zu leisten. Dieser Zuschuss kann bis zu 2 Mal im Jahr beantragt werden, insgesamt 5 Mal bis zum Programmablauf 2026. Die Beantragung läuft über die Internetseite der BAFA, der eigene NACE Code und die BAFA Nummer des gelisteten Beraters müssen bereit gehalten werden. Lassen Sie sich hier helfen.
  • Zuschüsse für die Beratung von innovative Digitalisierungsmaßnahmen über das bundesdeutsche Zuschussprogramm go-digital bis zu 50% bewilligt werden.
  • Digitalisierungsmaßnahmen können bis zu 50.000 Euro bezuschusst werden, hier über das Programm Digital-Jetzt
  • Gründerstipendien sind ein wichtiger Beitrag für die Gründung. In Sachsen gibt es das Zuschussprogramm  ESF Plus – Förderung von Technologiegründungsstipendien, der Fördersatz beträgt 1.000 Euro im Monat bei einem abgeschlossenen Hochschulstudium mit Bachelor oder Vordiplomabschluss, bei abgeschlossenem Studium oder Abschluss an einer Berufsakademie 2.500 Euro, bei einer Abgeschlossenen Promotion 3.000 Euro im Monat. Der Förderzeitraum beträgt maximal 12 Monate.
  • Ähnlich wie ein Gründerstipendium funktioniert folgendes Programm: ESF Plus Gleichstellung – Teil B: Gründerinnenprämie – Stärkung der Teilhabe von Frauen an selbständiger Erwerbstätigkeit. Hier sind folgende monatlichen Beihilfen möglich: 1.320 Euro als Zuschuss zum Lebensunterhalt sowie 300 Euro als Zuschuss zu den Sozialabgaben in den ersten sechs Monaten des Bewilligungszeitraumes, die Zuschüsse für die Sozialabgaben können weitere 9 Monate bewilligt werden. Ein Kinderbonus in Höhe von 140 Euro ist auch möglich.
  • InnoStartBonus – Gründerinnen und Gründer Sachsen bezuschusst den Lebensunterhalt monatlich mit  1.050 Euro für maximal 12 Monate, ein Kinderzuschlag von 150 Euro monatlich ist möglich, des Weiteren ein Kinderzuschlag in Höhe von 150 EUR pro Kind und Monat, vor und zu Beginn der innovativen Gründung. In Gründerteams sind maximal 2 Personen förderfähig.
  • Das sächsische  Förderprogramm „Heilberufe – Hebammen und Entbindungspfleger (Teil C der RL Heilberufe)“ – Unterstützung für Auszubildende und Ausbildende bietet bis zu 90 % Zuschuss für Personal- und Sachausgaben für die Aus- und Weiterbildung von Hebammen und Entbindungspflegern.
  • Die Weiterbildung von Mitarbeitern werden in Sachsen bezuschusst. Mögliche Programme sind hier Bildungsgutscheine, Aktivierungs- und Vermittlungsgutscheine (AVGS) von der Agentur für Arbeit, Umschulungsprämien (Weiterbildungsprämien), Zukunftsstarter, Aufstiegs-Bafög, Bildungsprämie – Spargutschein, Prämiengutschein, Qualifizierungschancengesetz, ReactEU Förderprogramm „Berufliche Weiterbildung Sachsen – betriebliche Weiterbildung“, Bürgergeldbonus und Weiterbildungsgeld (ab Juli 2023)
  • Wenn Sie fehlendes Eigenkapital aufstocken wollen, so helfen Eigenkapitalhilfeprogramm des Landes Sachsen über die SGB- Die Sächsische Beteiligungsgesellschaft. So greift für Gründer und bei Nachfolge zum Beispiel offene und stille Beteiligungen. Die Entgelte (Zinsen) werden oft differenziert zwischen einem gewinnabhängigen und einen gewinnunabhängigem Entgelt. Leider sind die Konditionen für Gründer und Unternehmen häufig nicht tragbar. Hier sollten sie versuchen, über die Sächsische Aufbaubank oder die KFW zinssubventionierte Darlehen zu erhalten. Einer unserer Berater kann Ihnen hierbei Hilfestellung geben und Ihnen den für Sie richtige Programmauswahl vorstellen. Es kommt hier nicht nur auf den Zinssatz, sondern auch auf die Haftungsfreistellung an, die Sie mit Hilfe der öffentlichen Kredite dem regionalen Kreditinstitut geben können. Leider kommen Sie oft nicht direkt an die öffentlichen Fördergelder, sondern müssen über einen aussagekräftigen Businessplan Ihr Vorhaben bei einem regionalen Kreditinstitut präsentieren. Dieses entscheidet, ob der Kreditantrag an die öffentliche Bank, hier die KFW oder die Sächsische Aufbaubank weiter geleitet wird.
  • Bei dem nachfolgenden genannten Mikromezzaninefond Deutschland für Sachsen entfällt dieser Weg. Der Businessplan und ein Antrag bei der regionalen Beteiligungsgesellschaft bleibt aber. Vorteil, bei diesem Programm darf das „Darlehen“ nicht dinglich gesichert werden. Das heißt, dass Sie Ihre Sicherheiten wir Lebensversicherungen oder Ihr Eigenheim nicht besichert werden dürfen. Sie haben mehr Spielraum für die Zukunft.
  • Für Gründer und keine Unternehmen hilft bei einem Kapitalbedarf bis 50.000 Euro als Eigenkapitalhilfe der Mikromezzaninefond Deutschland in Sachsen. Zielgruppen sind hier Existenzgründer, Frauen und Menschen mit Migrationshintergrund. Die 50.000 Euro erhöhen sich dann auf 75.000 Euro. Insgesamt können bis zu 150.000 Euro abgerufen werden.
  • Das Mikrodarlehen für Existenzgründer und junge Unternehmen (MKD) Sachsen finanziert Betriebsmitteln und Investitionen in Sachsen, der Zinssatz beträgt aktuell nur 1 %, die maximale Finanzierungssumme ist 20.000 Euro. NEBEN dem KFW Startgeld ist dies ist äußerst preiswerte Finanzierungsmöglichkeit von Investitionen und Betriebsmittel für Klein(st)gründungen. Sollten Sie einen Finanzierungsbedarf über 20.000 Euro haben, so können Sie das Programm SAB Sachsenkredit „Gründen und Wachsen“ – Finanzierung von Investitionen und Betriebsmitteln für KMU wählen. Sie können bis zu 5.000.000 Euro finanzieren, ein Tilgungszuschuss bis 10 % ist möglich. Auch hier gilt das Hausbankprinzip, ein direkter Antrag bei der SAB ist nicht möglich. Ein professioneller Businessplan mit Einarbeitung der öffentlichen Fördermittel und belastbarem Zahlenteil ist Voraussetzung für die positive Entscheidung. Sprechen Sie einen unserer fsachkundigen Fördermittelberater an.

Machen Sie den Fördermittel-Check für Sachsen und finden Sie heraus, welche Bezuschussungen und staatlichen Fördermittel für Sie in Frage kommen.

Stand: März 2023

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