Agrar-Bürgschaft

Was wird gefördert?

Das Förderprogramm bietet kleinen und mittleren Unternehmen eine zusätzliche werthaltige Kreditsicherheit für geplante Finanzierungsvorhaben. Für das Bundesland Bayern wird somit eine Verbürgung von Krediten der Landwirtschaftlichen Rentenbank angeboten.

 

Wie hoch und in welchem Zeitraum wird gefördert?

Bei dem Förderprogramm handelt es sich um eine Bürgschaft, deren maximaler Bürgschaftsbetrag bei bis zu 750.000 Euro liegen kann. Die Kredithöchstgrenze liegt bei 1,5 Mio. Euro und wenn es dem Kreditnehmer möglich ist, ist er verpflichtet Sicherheiten zu stellen. Der Verbürgungsgrad kann bei 50% oder 70% liegen bei einer maximalen Laufzeit von bis zu 10 Jahren. Die jährliche Bürgschaftsprovision beträgt zwischen 0,5% – 2,5% und errechnet sich aus der Bürgschaftsquote, der Bonitätsklasse und der Einjahres-Ausfallwahrscheinlichkeit.

 

Wer wird gefördert?

Zum Antrag des Förderprogrammes berechtigt sind Existenzgründer und kleine und mittlere Unternehmen die der Branche Landwirtschaft, Fischzucht- und Forstwirtschaft sowie dem nicht gewerblicher Gartenbau zugehörig sind. Voraussetzung zur Förderung ist die Einhaltung der Beschäftigtenanzahl mit maximal 249 Angestellten, eine bestehende Unabhängigkeit, und eine Bilanzsumme mit maximal 43 Mio. Euro oder einem Vorjahresumsatz von maximal 50 Mio. Euro. Diese drei Kriterien müssen gleichzeitig in Erfüllung treten. Von der Förderung ausgeschlossen sind Umschuldungs- und Sanierungskredite.

Stand: September 2017

Weitere kostenlose und ausführliche Informationen zum Thema des Artikels erhalten Sie von unseren zertifizierten Beratern.

Dieser Artikel erhebt keinerlei Anspruch auf Vollständigkeit, Richtigkeit und Aktualität. Er enthält keine steuerlichen oder rechtlichen Beratungen, die wir weder anbieten noch durchführen.