Akutkredit (AK5)

Was wird gefördert?

Durch das Fördermittel Akutkredit soll die Erhaltung von Arbeitsplätzen erzielt werden, indem die Liquiditäts- und/oder Rentabilitätssituation mittelständischer Unternehmen konsolidiert wird. Das Förderprogramm tritt für Maßnahmen wie die Umschuldung von kurzfristigen Verbindlichkeiten, die Umschuldungen aus dem Kontokorrent sowie die Umschuldungen bei sonstigen Verbindlichkeiten in Kraft. Ebenfalls findet das Förderprogramm Anwendung bei der Ablösung von Lieferantenverbindlichkeiten, bei der Investition in Betriebsmittel zur Aufrechterhaltung der Zahlungsfähigkeit sowie bei Investitionen zur Anpassung an geänderte Umfeldbedingungen. Für das Bundesland Bayern werden die Beihilfen auf der Grundlage der De-minimis-Verordnung gewährt.

 

Wie hoch und in welchem Zeitraum wird gefördert?

Bei dem Förderprogramm handelt es sich um ein Darlehen dessen maximaler Förderbetrag bei bis zu 2 Mio. Euro liegen kann. Der maximale Finanzierungsanteil sogar bei bis zu 100 % bei einem Zinssatz von mindestens 1,000 % p.a. und maximal von bis zu 6,500 % p.a.. Die maximale Zinsbindungsdauer kann bei bis zu 12 Jahren liegen, mit mindestens 1 und bis zu 2 tilgungsfreien Jahren. Die Zahlung der Tilgung erfolgt monatlich in gleich hohen Raten. Die Bereitstellungsprovision in Höhe von 2 % p.a. wird 6 Monate nach der Darlehenszusage berechnet.

 

Wer wird gefördert?

Für das Förderprogramm zum Antrag berechtigt sind mittelständische Unternehmen die der gewerblichen Wirtschaft angehören sowie nicht gewerblich betriebene Kur- und Rehabilitationseinrichtungen. Voraussetzung zur Förderung ist die Einhaltung der Beschäftigtenanzahl mit maximal 249 Angestellten, eine bestehende Unabhängigkeit, und eine Bilanzsumme mit maximal 43 Mio. Euro oder einem Vorjahresumsatz von maximal 50 Mio. Euro. Diese drei Kriterien müssen gleichzeitig in Erfüllung treten. Die Maßnahme muss im Fördergebiet Bayern umgesetzt werden, unabhängig vom Sitz des Unternehmens. Von dem Antrag ausgeschlossen sind Angehörige der freien Berufe und Unternehmen, an denen die öffentliche Hand direkt oder indirekt mehrheitlich beteiligt ist. Ebenfalls zur Förderung ausgeschlossen sind Unternehmen in einem Insolvenzverfahren oder deren Bonitätseinstufung eine 1 Jahres-Ausfallwahrscheinlichkeit von 10 % übersteigt.

Stand: September 2017

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