Ausbildung zum Berufskraftfahrer oder zur Berufskraftfahrerin in Unternehmen des Güterkraftverkehrs mit schweren Nutzfahrzeugen

Was wird gefördert?

Das Förderprogramm des Bundes fördert betriebliche Ausbildungsverhältnisse zur Berufskraftfahrerin bzw. zum Berufskraftfahrer.

 

Wie hoch und in welchem Zeitraum wird gefördert?

Das Förderprogramm gewährt dem Antragsteller einen Zuschuss der bei einer 3-jährigen Ausbildung bei kleinen Unternehmen bis zu 70% und bei mittleren Unternehmen 60% der förderfähigen Kosten beträgt. Bei anderen Antragstellern kann 50 % der der zuwendungsfähigen Kosten in Höhe von pauschal 50.000 Euro je Ausbildungsverhältnis bezuschusst werden. Verkürzt sich die Ausbildung, erfolgt eine anteilige Berechnung. Der maximale Höchstbetrag je Unternehmen je Ausbildungsverhältnis kann bei bis zu 2 Mio. Euro liegen. Die Beihilfen werden auf Grundlage der De-minimis-Verordnung gewährt.

 

Wer wird gefördert?

Zum Antrag des Förderprogrammes Ausbildung zum Berufskraftfahrer oder zur Berufskraftfahrerin in Unternehmen des Güterkraftverkehrs mit schweren Nutzfahrzeugen berechtigt sind, Unternehmen die den Güterkraftverkehr im Sinne des Güterkraftverkehrsgesetzes durchführen sowie Eigentümer oder Halter von in der Bundesrepublik Deutschland zugelassenen schweren Nutzfahrzeugen mit einem Gesamtgewicht von mindestens 7,5 Tonnen. Fördervoraussetzung ist, dass der Abschluss des Ausbildungsvertrages nach Antragstellung erfolgt ist. Nicht zum Antrag berechtigt sind Antragsteller, über deren Vermögen ein Insolvenzverfahren beantragt oder eröffnet worden ist sowie Unternehmen in Schwierigkeiten, Unternehmen, die einer Beihilfe-Rückforderung der Europäischen Kommission nicht nachgekommen sind oder auch juristische Personen des öffentlichen Rechts oder Eigenbetriebe mit mehrheitlich öffentlicher Beteiligung.

Stand: September 2017

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