Auslandsmesseprogramm des Bundes Nordrhein-Westfalen

Was wird gefördert?

Das Förderprogramm des Bundes fördert die Beteiligung von Deutschen Unternehmen an Auslandsmesse in Form von Firmengemeinschaftsständen des Bundeslandes Nordrhein-Westfalen. Auf den Gemeinschaftsständen präsentieren verschiedene Unternehmen ihre Dienstleistungen und Produkte direkt in den Zielmärkten im Ausland an. Ebenfalls sind Sonderschauen, Informationsstände, Informationszentren sowie Sonderveranstaltungen der deutschen Wirtschaft mögliche präsentationsplattformen.

 

Wie hoch und in welchem Zeitraum wird gefördert?

Das Förderprogramm gewährt dem Antragsteller einen Zuschuss der indirekt über eine Kostenersparnis erteilt wird und der Förderumfang ist daher abhängig von Art und Umfang der Messebeteiligung des Unternehmens.

 

Wer wird gefördert?

Zum Antrag des Förderprogrammes berechtigt sind deutsche Unternehmen, die deutsche Produkte auf Auslandsmessen ausstellen möchten. Nicht förderberechtigt sind Einzelaussteller, die sich direkt beim Veranstalter angemeldet haben und Unternehmen, die finanzielle Verpflichtungen aus früheren Veranstaltungen nicht erfüllt haben. Die Förderung muss vor Beginn der Maßnahme bei der Antragstelle der jeweiligen Durchführungsgesellschaft beantragt werden.

Stand: September 2017

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