Bayerisches Umweltmanagement- und Auditprogramm

Bundesland: Bayern

Geldgeber: Bayerisches Staatsministerium Wirtschaft & Medien, Energie & Technologie

 

Was wird gefördert?

Das Förderprogramm bezuschusst Gruppenberatungen und Einzelberatungen zu themenspezifischen Schwerpunkten. Dies kann eine erstmalige Einführung, die Validierung oder Zertifizierung sowie Revalidierung und Rezertifizierung und externe Prüfung von Umweltmanagementsystemen nach bestimmten Vorgaben und Normen (EMAS, ISO 14001, QuB, ÖKOPROFIT) sein. Für das Fördergebiet Bayern wird das Förderprogramm auf Grundlage der De-minimis-Verordnung gewährt.

 

Wie hoch und in welchem Zeitraum wird gefördert?

Das Förderprogramm unterstützt den Antragsteller in Form eines Zuschusses der bis zu 80 % der zuwendungsfähigen Ausgaben betragen kann. Diese werden für den Projektträger bis zu 3.000 Euro anerkannt und für die Projektgruppenteilnehmer orientiert sich die Höhe je nach Schwerpunkt des geförderten umweltorientierten Managements. Diese sind nachfolgend Aufgeschlüsselt:
EMAS – 7.000 Euro bei Einführung, 3.500 Euro bei Revalidierung,
ISO 14001 – 5.000 Euro bei Einführung, 2.500 Euro bei Rezertifizierung,
QuB – 4.000 Euro bei Einführung, 2.000 Euro bei Rezertifizierung,
ÖKOPROFIT – 4.000 Euro bei Einführung, 2.000 Euro beim ÖKOPROFIT-Klub.
Eine zeitgleiche Förderung durch andere Mittel und Förderprogramme ist nicht gestattet.

 

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind Unternehmen die der gewerblichen Wirtschaft zugehörig sind sowie freiberuflich Tätige, Organisationen aus der Wirtschaft, wie beispielsweise Kammern, Verbände oder Innungen, kommunale Eigenbetriebe und Kommunalunternehmen. Es ist Voraussetzung zur Förderung, dass sich der Firmensitz oder eine Betriebsstätte des Unternehmens im Fördergebiet Bayern befindet. Die zulässige Gruppengröße der Projektgruppen liegt zwischen 5 bis maximal 15 Teilnehmern, eine Abweichung von der Gruppengröße ist in Ausnahmefällen beantragbar. Es erfolgt die Zuwendungen nur, wenn das Projekt erfolgreich abgeschlossen wurde und mit dem Vorhaben noch nicht vor der Bewilligung der Mittel begonnen wurde.

Stand: Oktober 2017

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