Beratungsprogramm Wirtschaft NRW (BPW NRW)

Wer kann das Beratungsprogramm Wirtschaft NRW in Anspruch nehmen?

  • Personen, die einen Betrieb gründen oder mit mind. 50 % übernehmen
  • Wirtschaftsprüfer, Steuerberater und Unternehmensberater werden nicht gefördert

Wie hoch ist der Zuschuss für das Beratungsprogramm Wirtschaft NRW?

  • 50 %, maximal 400 Euro pro Tagewerk
  • bei einer Existenzgründung bis 4 Tage
  • bei einer Betriebsübernahme bis 6 Tage
  • ALG II-Empfänger, Hochschulabsolventen oder Berufsrückkehrende erhalten 80 %

Wie erhalte ich den Zuschuss „Beratungsprogramm Wirtschaft NRW“?

  • Zur Beantragung des Beratungsprogramms Wirtschaft NRW ist es erforderlich, einen bei der Landes-Gewerbeförderungsstelle des nordrhein-westfälischen Handwerks (LGH) oder an die IHK – Beratungs- und Projektgesellschaft mbH (IBP) gelisteten Berater an seiner Seite zu haben
     
  • Nun findet ein gemeinsames Gespräch zur Antragsstellung des Beratungskostenzuschusses mit Ihrem Berater bei einer der regionalen Anlaufstellen wie der IHK, HWK oder Wirtschaftsförderung bzw. einem Startercenter NRW statt
     
  • Der Antrag für das Beratungsprogramm Wirtschaft NRW wird nun an die Landesgewerbeförderungsstelle des nordrhein-westfälischen Handwerks (LGH) oder an die IHK – Beratungs- und Projektgesellschaft mbH (IBP) weiter geleitet. Diese entscheidet noch vor Vertragsunterschrift über den Zuschuss
     
  • Nach Zugang der Bewilligung für den Zuschuss „Beratungsprogramm Wirtschaft NRW“ beginnt z.B. die Zusammenarbeit mit dem Zentrum für Mittelstandsberatung
     
  • Nach der Beratung reichen Sie die Gesamtrechnung, den Beratungsbericht sowie den Kontoauszug ein
     
  • Die Auszahlung des Zuschusses „Beratungsprogramm Wirtschaft NRW“ wird veranlasst

Ausführliche Infos zum Beratungsprogramm Wirtschaft NRW:

Stand: Juli 2014

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Dieser Artikel erhebt keinerlei Anspruch auf Vollständigkeit, Richtigkeit und Aktualität. Er enthält keine steuerlichen oder rechtlichen Beratungen, die wir weder anbieten noch durchführen.