Betriebsberatungen Existenzgründer/innen Rheinland-Pfalz

Bundesland: Rheinland-Pfalz

Geldgeber: Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz

 

Was wird gefördert?

Das Förderprogramm soll den Antragstellern einen Anreiz bieten externe Beratungen in Anspruch zu nehmen und bei der Vorbereitung von Existenzgründungen und der Vermeidung von Betriebsinsolvenzen zu dienen. Förderfähig sind Beratungen von natürlichen Personen die sich vor einer Gründung oder einer Übernahme bestehender Betriebe oder einer tätigen Beteiligung befinden. Ebenfalls werden Beratungen von natürlichen Personen zur schrittweisen Entwicklung der Selbstständigkeit begleitend zu einer bestehenden abhängigen Beschäftigung oder zum Einstieg in die Erwerbstätigkeit (Nebenerwerbsgründung) gefördert und Beratungen von Existenzgründungen ab dem Termin der Gründung innerhalb eines Zeitraums von 5 Jahren nach der Gründung. Die

 

Wie hoch und in welchem Zeitraum wird gefördert?

Die Förderung erfolgt in Form eines Zuschusses dessen maximaler Förderbetrag bis zu 400 Euro je Tagwerk betragen kann. Der Finanzierungsanteil liegt bei 50 % und als Bemessungsgrundlage dienen Beratungskosten von 3 bis zu 6 oder 9 Tagewerken. Das Tagewerk definiert sich in mindestens acht Beratungsstunden wobei die Vor- und Nachbereitung sowie die Berichterstellung, ohne Fahrzeiten hier beinhaltet sind. Es ist möglich, innerhalb eines Beratungsauftrages, einzelne Beratungsstunden zu kumulieren. Handelt es sich um Beratungen mit einem Gesamtumfang von weniger als vier Stunden, ist dieses Vorhaben nicht förderfähig.

 

Wer wird gefördert?

Zum Förderantrag berechtigt sind natürliche Personen, die sich selbständig machen wollen, gewerbliche Unternehmen und freiberufliche Unternehmerinnen und Unternehmer mit Mehrheitsanteilen an einem Unternehmen sowie Unternehmerinnen und Unternehmer, die die Übergabe ihres gewerblichen oder freiberuflichen Unternehmens planen. Die Antragsteller müssen der Branche Industrie, Handwerk, Handel, Tourismus sowie sonstige Dienstleistungen und Freie Berufe zugehörig sein. Nicht förderfähig sind die Branchen des Schiffbaus, der Landwirtschaft und der Fischerei. Die Voraussetzung zur Förderung ist die Einhaltung der Beschäftigtenanzahl mit maximal 49 Angestellten, eine bestehende Unabhängigkeit, und eine Bilanzsumme mit maximal 10 Mio. Euro oder einem Vorjahresumsatz von maximal 10 Mio. Euro. Diese drei Kriterien müssen gleichzeitig in Erfüllung treten und der geplante Sitz des Unternehmens muss sich im Bundesland Rheinland-Pfalz befinden.

Stand: Januar 2018

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