Bildungscheck NRW

Bundesland: Nordrhein- Westfalen

Geldgeber: Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales

 

Was wird gefördert?

Das Förderprogramm der Bildungsschecks soll die Landesregierung die Fachkräfteinitiative unterstützen und Anstrengungen zur beruflichen Weiterbildung fördern. Es gelten als förderfähige Vorhaben für das Bundesland Nordrhein-Westfalen unter anderem berufliche Weiterbildungen, die der beruflichen Qualifizierung dienen. Hierunter fallen beispielsweise berufsabschlussbezogene Angebote, Sprachkurse, EDV-Schulungen, Lern-und Arbeitstechniken.

 

Wie hoch und in welchem Zeitraum wird gefördert?

Die Maßnahmenwerden in Form eines Zuschusses gefördert dessen maximaler Förderbetrag bei bis zu 500 Euro je Bildungsscheck liegen kann. Der Finanzierungsanteil liegt bei bis zu 50% der förderfähigen Kosten, die die vom Bildungsanbieter erhobenen Kurskosten betreffen. Eine Kombination ist mit der Bildungsprämie des Bundes möglich, die vorrangig vor den Bildungsschecks geleistet wird, diese steht Beschäftigte mit einem zu versteuernden Jahreseinkommen von bis zu 20.000 Euro zu. Es werden maximal zehn Bildungsschecks im Zeitraum von zwei Kalenderjahren freigegeben.

 

Wer wird gefördert?

Antragberechtigt sind Unternehmen, die die Voraussetzung zur Förderung erfüllen mit einer Einhaltung der Beschäftigtenanzahl mit maximal 249 Angestellten, einer bestehenden Unabhängigkeit, und einer Bilanzsumme mit maximal 43 Mio. Euro oder einem Vorjahresumsatz von maximal 50 Mio. Euro. Diese drei Kriterien müssen gleichzeitig in Erfüllung treten. Die Maßnahme muss, unabhängig vom Unternehmenssitz, im Fördergebiet Nordrhein-Westfalen umgesetzt werden. Die Empfänger der Förderung sind Beschäftigte in kleinen und mittleren Unternehmen, die zugewandert, un- und angelernt, sind oder Beschäftigte ohne Berufsabschluss, atypisch Beschäftigte und Berufsrückkehrende. Handelt es sich um einen individuellen Zugang sind die Empfänger der Förderung aus kleinen und mittleren Unternehmen mit einem zu versteuernden Jahreseinkommen von max. 30.000 Euro berechtigt.

Stand: Januar 2018

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