EFRE.NRW „Wachstum und Beschäftigung“ 2014-2020

Was wird gefördert?

Das Programm EFRE.NRW „Wachstum und Beschäftigung“ 2014-2020 fördert Investitionen in Wachstum und Beschäftigung durch Mittel des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE). Das Land Nordrhein-Westfalen unterteilt die Fördervorhaben in 4 Prioritätsachsen für die Förderperiode 2014 bis 2020 im Operationellen Programm (OP) des Landes. Die Prioritätsachse 1 sind Vorhaben die der Stärkung der regionalen Forschung und technologischer Entwicklung sowie Innovationen zum Ziel haben. Das Ziel der Prioritätsachse 2 sind Vorhaben die für kleine und mittlere Unternehmen eine Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit bedeuten und die Prioritätsachse 3 sind Vorhaben in die Bestrebungen zur Verringerung der CO2-Emissionen. Die Prioritätsachse 4 hat eine nachhaltige Stadt- und Quartiersentwicklung/Prävention zum Ziel. Die Förderumsetzung basiert auf spezifischen Förderrichtlinien, anhand von Wettbewerbs- und Projektaufrufen, die der Selektion von qualitativ hochwertigen und innovativen Vorhaben dienen. Die Vorhaben müssen im Fördergebiet Nordrhein-Westfalen durchgeführt werden.

 

Wie hoch und in welchem Zeitraum wird gefördert?

Die Förderung erfolgt im Form eines Zuschusses, dessen Förderumfang und Förderhöhe in Abhängigkeit zu Art und Umfang der Maßnahme stehen. Maximal 50 % der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben darf die Höhe des EFRE-Mittel Anteils sein. Das Gesamtbudget der Fördermaßnahme in der Förderperiode 2014 bis 2020 liegt bei 2,4 Mrd. Euro. Hiervon sind 1,2 Mrd. Euro EU-Mittel.

 

Wer wird gefördert?

Zum Antrag des Förderprogrammes berechtigt sind je nach Prioritätsachse und Fördermaßnahme, kleine, mittlere und sonstige Unternehmen aus der gewerblichen Wirtschaft sowie Angehörige der Freien Berufe. Ebenfalls förderberechtigt sind Einrichtungen aus der technologischen und wissenschaftlichen Infrastruktur, Gemeinschaftseinrichtungen der Wirtschaft und der Arbeitnehmer sowie Universitäten und Forschungseinrichtungen. Bei Universitäten und Forschungseinrichtungen müssen die Projekte mit unmittelbarem Transferbezug zu Unternehmen umgesetzt werden. Bei Fördermaßnahmen wie Infrastrukturvorhaben sind auch Kommunen und Kommunalverbände zum Antrag berechtigt. Vorrausetzung zur Förderung ist es, dass vor dem 31. Dezember 20123 die Prüfung des Verwendungsnachweises abgeschlossen werden kann und im Rahmen des Ausgabenerstattungsprinzips die Gesamtfinanzierung des Projektes gesichert sein muss.

 

 

Stand: August 2017

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