ERP-Beteiligungsprogramm

Was beinhaltet das ERP-Beteiligungsprogramm?

Mit Hilfe dieses Programms wird Unternehmen der Zugang zu Eigenkapital erleichtert, indem die KfW den Kapitalbeteiligungsgesellschaften, welche eine Beteiligung am Unternehmen erwerben, günstige Refinanzierungskredite gewährt. Das als Beteiligungsgeber fungierende Unternehmen muss dafür bei der KfW die Garantie einer Bürgschaftsbank vorlegen können. Das als Beteiligungsnehmer agierende Unternehmen kann durch diese Kapitalbeteiligungsgesellschaften nicht nur eigenes Kapital vergrößern, sondern auch seine Finanzen konsolidieren und verschiedene Investitionen – wie beispielsweise Projektförderungen, Umstellungen, Gründungen oder Erweiterungen des Unternehmens – tätigen. Nicht unterstützt wird die nachträgliche Finanzierung einer bestehenden Beteiligung. Eine Kombination des Kreditprogramms mit anderen KfW-Programmen und öffentlichen Fördermitteln ist möglich.

Wer gehört zur Zielgruppe des Kreditprogramms?

Kleine oder mittlere gewerbliche Unternehmen mit einem Grundumsatz von bis zu 50 Mio. Euro oder in begünstigten Fällen 75 Mio. Euro werden gefördert.

Welche Konditionen gelten für den Beteiligungsnehmer?

Der Höchstbetrag der Beteiligung beträgt in der Regel 1 Mio. Euro und in Ausnahmefällen bis zu 2,5 Mio. Euro, allerdings darf der Betrag nicht größer als das vorhandene Eigenkapital sein. Die Beteiligung darf mehrfach genutzt werden, solange der Höchstbetrag nicht überschritten wird. Eine Förderung durch die KfW ist innerhalb einer Laufzeit von bis zu 10 Jahren in den alten Bundesländern und bis zu 15 Jahren in den neuen Bundesländern und Berlin möglich. Jede Form der Beteiligung ist erlaubt und die Teilnahme des Beteiligungsgebers am Verlust darf nicht ausgeschlossen werden. Das Beteiligungsentgelt zwischen dem Beteiligungsnehmer und dem Beteiligungsgeber wird frei vereinbart.

Welche Konditionen gelten für den Beteiligungsgeber?

Als Beteiligungsgeber erhält man eine bis zu 100-prozentige Refinanzierung der Beteiligungssumme, die bis zu 1 Mio. Euro – und in Ausnahmefällen bis zu 2,5 Mio. Euro – betragen kann und der Kredit wird zu 100% ausgezahlt. Während des Kredites, der in den alten Bundesländern bis zu 10 Jahren und in den neuen Bundesländer und Berlin bis zu 15 Jahren läuft, gelten die jeweiligen Zinssätze der Hausbank und es muss keine Bereitstellungsprovision gezahlt werden. Die Tilgung des Refinanzierungskredites erfolgt meist am Ende der Laufzeit in einer Summe. Falls der Beteiligungsnehmer die Beteiligung vorzeitig kündigt, kann auch der Kredit vorzeitig zurückgezahlt werden.

Wie sehen die geforderten Sicherheiten aus?

Für Beteiligungen können allgemein keine Sicherheiten gestellt werden – eine Ausnahme bilden Bürgschaften, Garantien oder ähnliches, die unter bestimmten Bedingungen von den Gesellschaftern oder deren Familienangehörigen gestellt werden. Art und Höhe der Besicherung für den Beteiligungsgeber werden mit der Hausbank des Beteiligungsnehmers vereinbart. Die Voraussetzung für eine Unterstützung durch die KfW ist immer, dass eine Garantie einer Bürgschaftsbank für den Beteiligungsgeber vorliegt.

Wo wird der Antrag gestellt?

Die Kapitalbeteiligungsgesellschaft als Beteiligungsgeber stellt den Antrag auf Refinanzierung bei ihrer Hausbank, bevor der Beteiligungsvertrag mit dem Unternehmen – als Beteiligungsnehmer – abgeschlossen ist.

Genauere Informationen?

Ausführliche Information sind zu finden unter: http://www.kfw.de/kfw/de/Inlandsfoerderung/Programmuebersicht/ERP-Beteil…

Stand: Oktober 2014

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