Film- und Fernsehförderung Bayern

Bundesland: Bayern

Geldgeber: FilmFernsehFonds Bayern GmbH

 

Was wird gefördert?

Die Film- und Fernsehförderung unterstützt antragstellende Unternehmen in den Bereichen Stoff- und Projektentwicklung, Herstellung von Kino- und Fernsehfilmen, Verleih und Vertrieb, neue Medienapplikationen mit interaktiven Inhalten, Filmabspiel und Filmpräsentation sowie bei sonstigen Fördermaßnahmen zur Pflege des Medienstandorts Bayern. Die Beihilfen können auf Grundlage der Allgemeinen Gruppenfreistellungsverordnung (AGVO) oder auf Grundlage der De-minimis-Verordnung für das Bundesland Bayern gewährt werden.

 

Wie hoch und in welchem Zeitraum wird gefördert?

In Form eines Darlehens erfolgt die Förderung und wird in Form einer Anteilfinanzierung gewährt. Der maximale Förderbetrag variiert je geplanter Maßnahme, bei Kinofilmen liegt dieser bei bis zu maximal 2 Mio. Euro, bei Fernsehfilmen bei bis zu 600.000 Euro, bei Modernisierung und Verbesserung von Kinos bei bis zu 50.000 Euro mit einem maximalen Finanzierungsanteil von 70 %. Es müssen für die Finanzierung in angemessenem Umfang Eigenmittel oder sonstige Fremdmittel, entsprechend der Vermögens-, Liquiditäts- und Ertragslage, durch das antragstellende Unternehmen erbracht werden.

 

Wer wird gefördert?

Antragberechtigt sind Autoren von Drehbüchern, Produzenten bei der Herstellung von Kino- und Fernsehfilmen oder bei der Projektentwicklung, Verleih- und Vertriebsgesellschaften, Filmtechnische Betriebe die dem gewerblichen Filmtheater zugehörig sind. Dia Maßnahme muss unabhängig vom Sitz des Unternehmens im Bundesland Bayern durchgeführt werden. Vom Antrag ausgeschlossen sind öffentlich-rechtliche Rundfunkanstalten und private Rundfunkanbieter oder -veranstalter und Unternehmen, die einer Rückforderung aufgrund einer Entscheidung der EU-Kommission nicht Folge geleistet haben, sowie Unternehmen die sich in Schwierigkeiten befinden.

Stand: November 2017

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