Förderrichtlinien der Filmstiftung NRW

Was wird gefördert?

Eine Steigerung der kulturellen Qualität der nordrhein-westfälischen Film- und Medienproduktion ist eines der Hauptziele des Förderprogrammes „Förderrichtlinien der Filmstiftung NRW“. Ebenfalls soll hierdurch die Leistungsfähigkeit der nordrhein-westfälischen Film- und Medienunternehmen gestärkt werden und generell bei der Entwicklung, Produktion, Verleih und Abspiel von Projekten, die kulturell vielfältiges und qualitativ profiliertes Filmschaffen in Nordrhein-Westfalen ermöglicht werden. Förderfähige Vorhaben sind produktionsvorbereitende Maßnahmen, die Herstellung von Kinofilmen und Fernsehprojekten und Post-Produktions-Maßnahmen. Auch der Verleih und Vertrieb, das Filmabspiel und Filmpräsentation in Nordrhein-Westfalen, die Entwicklung und Herstellung von Hörspielen sowie innovative audiovisuelle Inhalte und Modellprojekte sind Maßnahmen, die förderfähig sind. Für das Fördergebiet Nordrhein-Westfalen, werden die Beihilfen je nach Vorhaben oder Maßnahme auf der Grundlage der Allgemeinen Gruppenfreistellungsverordnung oder auch als De-minimis-Beihilfen gewährt.

 

Wie hoch und in welchem Zeitraum wird gefördert?

Die Förderung des Programmes erfolgt anhand eines Zuschusses oder eines Darlehens. Die Anteilsfinanzierung kann je nach Maßnahme zwischen 30 % und 80 % liegen. Als Bemessungsgrundlage können die Produktionsvorbereitungskosten oder Gesamtherstellungskosten geltend gemacht werden. Bei den Darlehen kann es sich je nach Förderung um bedingt rückzahlbare Zinsen oder zinslose Darlehen handeln.

 

Wer wird gefördert?

Zum Antrag des Förderprogrammes berechtigt sind Freischaffende und Unternehmen deren Sitz, Betriebsstätte oder Niederlassung sich in Nordrhein-Westfalen befindet. Die Freischaffenden oder Unternehmen müssen der Branche der Filmindustrie, Drehbuchschreiber, Verleih und Vertrieb oder Kultur zugehörig sein. 

Stand: August 2017

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