Innovationsgutscheine (KU/Handwerk) Bayern

Bundesland: Bayern

Geldgeber: Bayerisches Staatsministerium Wirtschaft & Medien, Energie & Technologie

 

Was wird gefördert?

Die Innovationsgutscheine sollen eine Verbindung von kleinen Unternehmen aus der Handwerksbranche zu anerkannten Forschungseinrichtungen oder anderen Unternehmen schaffen, um eine Zusammenarbeit zu generieren, die deren Innovationskraft für die Herausforderungen in der Zukunft stärkt. Für Maßnahmen zur Planung, Entwicklung und Umsetzung neuer Produkte sowie Produktionsverfahren oder Dienstleistungen bzw. eine wesentliche Verbesserung dieser, sind die Innovationsgutscheine 1 zugehörig, bei finanzintensiveren und wirtschaftlich riskanteren innovativen Projekten mit einem Auftragsvolumen von mindestens 25.000 Euro, die Innovationsgutscheine 2. Wurden beide Gutscheine angewandt und sind hieraus erfolgreiche Projekte entstanden besteht die Möglichkeit für den Innovationsgutschein spezial, um Maßnahmen für die Projekte mit einem höheren Finanzbedarf fortzuführen, die eine hochspezialisierte Begleitung benötigen. Für das Bundesland Bayern werden die Beihilfen auf Grundlage der Allgemeinen Gruppenfreistellungsverordnung, die sogenannte AGVO, gewährt.

 

Wie hoch und in welchem Zeitraum wird gefördert?

Bei der Förderung handelt es sich um einen Zuschuss, dessen förderfähiger Betrag variiert je Gutschein. Für den Innovationsgutschein 1 liegt zwischen 2.400 Euro bis zu maximal 9.000 Euro, bei dem Innovationsgutschein 2 liegt der Förderbetrag bei 15.000 Euro bis hin zu 18.000 Euro und der Innovationsgutschein spezial fördert Beträge zwischen 30.000 Euro bis zu maximal 48.000 Euro. Generell werden bis zu 40% der zuwendungsfähigen Kosten gefördert, befindet sich der Firmensitz oder Hauptsitz in einer Region mit besonderem Handlungsbedarf, liegt der Anteil bei 50%. Nicht zuwendungsfähig sind die Kosten erbrachter Leistungen von externen Forschungs- und Entwicklungseinrichtungen. Es können bis zu 5 Innovationsgutscheine je antragstellendem Unternehmen innerhalb von 3 Jahren bewilligt werden.

 

Wer wird gefördert?

Antragberechtigt sind kleine Unternehmen und Handwerksbetriebe oder Angehörige der freien Berufe sowie Existenzgründer die der gewerblichen Wirtschaft zugehörig sind. Die Voraussetzung zur Förderung ist die Einhaltung der Beschäftigtenanzahl mit maximal 49 Angestellten, eine bestehende Unabhängigkeit, und eine Bilanzsumme mit maximal 10 Mio. Euro oder einem Vorjahresumsatz von maximal 10 Mio. Euro. Diese drei Kriterien müssen gleichzeitig in Erfüllung treten. Unternehmen, die sich in Schwierigkeiten befinden, sind von der Förderung ausgeschlossen.

 

 

Stand: Oktober 2017

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