KfW-Gründerkredit „StartGeld“

Was ist der KfW-Gründerkredit „StartGeld“?

Im Fokus des KfW StartGeld stehen vor allem Existenzgründungen. Die Kreditanstalt für Wiederaufbau fördert – mit Deckung durch die EU – die Investitionen und Betriebsmittel (laufende Kosten der Geschäftstätigkeit, wie beispielsweise Marketingkosten, Miete, Material, etc.) bei Existenzgründungen innerhalb der ersten drei Jahre der Geschäftstätigkeit. Keine Unterstützung durch das KfW StartGeld erhalten Sanierungen oder Unternehmen in Schwierigkeiten sowie Unternehmen der Branchen Landwirtschaft, Fischerei, Aquakultur, Steinkohlebergbau sowie Umschuldung und Nachfinanzierungen von bereits begonnen Vorhaben. Eine Kombination des Kreditprogramms mit anderen KfW- oder ERP-Programmen ist nicht möglich.

Wer gehört zur Zielgruppe des Kreditprogramms StartGeld?

Die Zielgruppe für den Gründerkredit sind Existenzgründer – auch bei einer neuen Unternehmensgründung oder Übernahme eines Unternehmens –, Freiberufler und kleine Unternehmen (nach KMU-Definition). Durch das KfW StartGeld kann auch ein Nebenerwerb gefördert werden, der mittelfristig zum Haupterwerb werden soll. Außerdem können Festigungsmaßnahmen unterstützt werden. Voraussetzung ist bei allen Zielgruppen, das die Geschäftstätigkeit weniger als drei Jahre beträgt.

Höhe und Laufzeit des KfW Startgeld/ Konditionen des Gründerdarlehens

Bis zu 100% der Investitionen und Betriebsmittel können durch das StartGeld gefördert werden, dabei liegt der Höchstbetrag bei 100.000 Euro, davon 30.000 Euro für Betriebsmittel. Der Gründerkredit wird zu 100% ausgezahlt und kann in der Summe oder in Teilbeträgen abgerufen werden. Zusätzlich erhält die Hausbank eine Haftungsfreistellung von 80%, was den Zugang zum Darlehen erheblich erleichtert, da die KfW einen Teil des Verlustrisikos von der Bank übernimmt. Die Laufzeit beträgt entweder 5 oder 10 Jahre, mit einer tilgungsfreien Anlaufzeit von einem bzw. entsprechend zwei Jahren.

Sicherheiten und Kosten für den Unternehmer

Es liegt eine Zinsbindung vor, d.h. es gibt einen Festzins über die gesamte Laufzeit. Die Zinsen werden monatlich fällig, wobei sich der Programmzinssatz an der Entwicklung des Kapitalmarktes orientiert und der Effektivzins bei 3,7 % pro Jahr liegt (bei 5 oder 10 jahren Laufzeit). Die Sicherheiten sind allein mit der Hausbank zu vereinbaren, von Seiten der KfW gibt es hierzu keine Vorgaben.

Wo wird der Antrag für den KfW-Gründerkredit „StartGeld“ gestellt?

Der Antrag für den KfW-Gründerkredit „StartGeld“ wird bei der Hausbank vor den jeweiligen Investitionsmaßnahmen gestellt.

Genauere Informationen KfW-Gründerkredit „StartGeld“?

Ausführliche Informationen zum Gründerkredit „StartGeld“ finden Sie direkt bei der KfW:

http://www.kfw.de/inlandsfoerderung/Unternehmen/Gründen-Erweitern/Finanzierungsangebote/ERP-Gründerkredit-Startgeld-(067)/

Stand: September 2014

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