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KfW-Gründerkredit „StartGeld“

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Was ist der Gründerkredit StartGeld?

Im Focus des KfW StartGeld stehen vor allem Existenzgründungen. Die Kreditanstalt für Wiederaufbau finanziert mit Deckung durch die EU die Investitionen und Betriebsmittel (Laufende Kosten der Geschäftstätigkeit, wie beispielsweise Marketingkosten, Miete, Material, etc.) bei Existenzgründungen innerhalb der ersten drei Jahre der Geschäftstätigkeit. Nicht unterstützt werden Sanierungen oder Unternehmen in Schwierigkeiten sowie Unternehmen der Branchen Landwirtschaft, Fischerei, Aquakultur, Steinkohlebergbau sowie Umschuldung und Nachfinanzierungen bereits begonnen Vorhaben. Eine Kombination des Kreditprogramms mit anderen KfW- oder ERP-Programmen ist nicht möglich.

Wer gehört zur Zielgruppe des Kreditprogramms?

Existenzgründer – auch bei einer neuen Unternehmensgründung oder Übernahme eines Unternehmens–, Freiberufler und kleine Unternehmen (nach KMU-Definition). Es kann auch ein Nebenerwerb gefördert werden, der mittelfristig zum Haupterwerb werden soll. Außerdem können Festigungsmaßnahmen unterstützt werden. Voraussetzung ist bei allen Zielgruppen, das die Geschäftstätigkeit weniger als drei Jahre beträgt.

 

Höhe und Laufzeit/ Konditionen des Gründerdarlehens

Bis zu 100% der Investitionen und Betriebsmittel können gefördert werden, dabei liegt der Höchstbetrag bei 100.000 Euro, davon 30.000 Euro für Betriebsmittel. Der Gründerkredit wird zu 100% ausgezahlt. Zusätzlich erhält die Hausbank eine Haftungsfreistellung von 80%, was den Zugang zum Darlehen erheblich erleichtert, da die KfW einen Teil des Verlustrisikos von der Bank übernimmt. Die Laufzeit beträgt entweder 5 oder 10 Jahre, mit einer tilgungsfreien Anlaufzeit von einem bzw. entsprechend zwei Jahren.

Sicherheiten und Kosten für den Unternehmer

Es liegt eine Zinsbindung vor, d.h. Es gibt einen Festzins über die gesamte Laufzeit. Die Zinsen werden monatlich fällig, wobei sich der Programmzinssatz an der Entwicklung des Kapitalmarktes orientiert und der Effektivzins bei 3,7% pro Jahr liegt (bei 5 oder 10 jahren Laufzeit). Die Sicherheiten sind allein mit der Hausbank zu vereinbaren, von Seiten der KfW gibt es keine Vorgaben.

Wo wird der Antrag gestellt?

Der Antrag wird bei der Hausbank vor den jeweiligen Investitionsmaßnahmen gestellt.

Genauere Informationen?

Ausführliche Information sind zu finden unter: http://kfw.de/kfw/de/Inlandsfoerderung/Programmuebersicht/KfW-Gruenderkr...

 

Stand: Dezember 2011

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