
Die KfW finanziert die Investitionen und Betriebsmittel (Laufende Kosten der Geschäftstätigkeit, wie beispielsweise Marketingkosten, Miete, Material, etc.) bei Existenzgründungen und dem Unternehmensaufbau in Deutschland oder im Ausland innerhalb der ersten drei Jahre der Geschäftstätigkeit. Wie beim StartGeld liegt der Fokus insbesondere bei den Existenzgründungen. Zudem können vorübergehende Liquiditätsengpässe ausgeglichen werden. Nicht unterstützt werden Sanierungen oder Unternehmen in Schwierigkeiten sowie Unternehmen der Branchen Landwirtschaft, Fischerei, Aquakultur, Steinkohlebergbau sowie Umschuldung und Nachfinanzierungen bereits begonnen Vorhaben. Eine Kombination des Kreditprogramms mit anderen KfW-Programmen - ausgenommen ist dabei der „Gründerkredit StartGeld“ - und öffentlichen Fördermitteln ist möglich.
Existenzgründer – auch bei einer erneuten Unternehmensgründung oder Übernahme eines Unternehmens–, Freiberufler und privatwirtschaftliche Unternehmen (kleine und mittlere Unternehmen nach KMU-Definition). Es kann auch ein Nebenerwerb gefördert werden, der mittelfristig zum Haupterwerb werden soll. Zusätzlich werden Tochterunternehmen im Ausland oder Joint Ventures mit maßgeblicher deutscher Beteiligung unterstützt. Voraussetzung ist bei allen Zielgruppen, das die Geschäftstätigkeit weniger als drei Jahre beträgt.
Mit bis zu 10 Mio. Euro können 100% der Investitionen und Betriebsmittel gefördert werden, bei Vorhaben im Auslands sind nur die Kosten des deutschen Investors förderfähig, bei Vorhaben mit Partnern aus EU-Ländern sind auch die Anteile dieser Partner förderfähig. Der Gründerkredit wird zu 100% ausgezahlt. Die Kredite für Betriebsmittel laufen bis zu 5 Jahre bei einem Jahr tilgungsfreier Anlaufzeit, und die Laufzeit von Darlehen für Investitionen beträgt entweder 5 oder 10 Jahre, mit einer tilgungsfreien Anlaufzeit von einem bzw. entsprechend zwei Jahren. Wenn Bauvorhaben oder Unternehmenserwerb mindestens zwei Drittel der Kosten ausmachen, ist eine Laufzeit von 20 Jahren mit bis zu drei tilgungsfreier Anlaufjahren möglich.
Bis zu 10 Jahren besteht eine Zinsbindung mit einem festen Zinssatz. Die Zinsen werden monatlich fällig, wobei sich der Programmzinssatz an der Entwicklung des Kapitalmarktes orientiert und der Zinssatz individuell anhand einer Einstufung in ein risikogerechtes Zinssystem entwickelt wird. Die geforderten Sicherheiten entsprechen den banküblichen, die Art und Höhe werden mit der Hausbank vereinbart.
Der Antrag wird bei der Hausbank vor den jeweiligen Investitionsmaßnahmen gestellt.
Ausführliche Information sind zu finden unter: http://kfw.de/kfw/de/Inlandsfoerderung/Programmuebersicht/KfW-Gruenderkr...
Stand: Dezember 2011