KfW-Unternehmerkredit – Nachrangkapital

Was beinhaltet der Unternehmerkredit Nachrangkapital?

Die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) unterstützt die Finanzierung von Investitionen kleiner und mittlerer Unternehmen in Deutschland und im Ausland mittels eines Darlehens, welches zu gleichen Teilen aus Fremdkapital und Nachrangkapital besteht. Durch die Vorteile des Nachrangdarlehens, welches eine eigenkapitalnahe Funktion einnimmt, da es im Rang hinter den Forderungen aller übrigen Kredite steht, verbessert sich die Kapitalstruktur des Unternehmens und der Zugang zu Kapital bei mangelnder Besicherungsmöglichkeit wird vereinfacht. Nicht unterstützt werden Sanierungen oder Unternehmen in Schwierigkeiten, Investitionen in Sektoren mit Sonderbedingungen des EU-Beihilfsrecht sowie Umschuldungen, Anschlussfinanzierung oder Prolongation bestehender Darlehen. Eine Kombination des Kreditprogramms mit anderen KfW-Programmen und öffentlichen Fördermitteln ist möglich, allerdings ist der haftungsfreie Unternehmerkredit nicht mit anderen haftungsfreien Darlehen der KfW kombinierbar und eine Absicherung der Fremdkapitaltranche durch Bürgschaften der Bürgschaftsbanken ist gleichfalls ausgeschlossen.

Wer gehört zur Zielgruppe des Kreditprogramms?

Freiberufler und privatwirtschaftliche Unternehmen nach KMU-Richtlinien im Inund Ausland, welche die Geschäftstätigkeit vor mehr als 3 Jahren aufgenommen haben, können das Darlehen nutzen. Bei verbundenen Unternehmen darf der Jahresumsatz 500 Mio. Euro nicht übersteigen. Zusätzlich werden Tochterunternehmen im Ausland oder Joint Ventures mit mindestens 30-prozentiger deutscher Beteiligung unterstützt.

Höhe und Laufzeit / Konditionen des Gründerdarlehens

Mit bis zu 4 Mio. Euro können 100% der Investitionen gefördert werden. Bei Vorhaben im Ausland sind nur die Kosten des deutschen Investors, bei Vorhaben mit Partnern aus EULändern sind auch die Anteile dieser Partner förderfähig. Das Darlehen wird zu 100% ausgezahlt, und zwar zu gleich großen Teilen als Fremdkapitaltranche und als Nachrangtranche. Die KfW gewährt eine Haftungsfreistellung von 100% auf die Nachrangtranche. Beide Tranchen laufen 10 Jahre – dabei können für die Fremdkapitaltranche zwei tilgungsfreie Anlaufjahre vereinbart werden und die Rückzahlung der Nachrangtranche kann auf Wunsch erst ab dem achten Jahr beginnen.

Sicherheiten und Kosten für den Unternehmer

Es besteht eine Zinsbindung für 10 Jahre. Die Raten werden vierteljährlich fällig, wobei sich der Programmzinssatz an der Entwicklung des Kapitalmarktes orientiert und der Zinssatz der Fremdkapitaltranche individuell anhand einer Einstufung in ein risikogerechtes Zinssystem entwickelt wird. Für die Nachrangtranche entfallen differenzierte Zinssätze je nachdem, in welche der vier Bonitätskategorien das Unternehmen durch die KfW eingestuft wird. Eine außerplanmäßige Tilgung ist bei beiden Tranchen nicht möglich. Die geforderten Sicherheiten werden für die Fremdkapitalbranche mit der Hausbank vereinbart, während für die Nachrangtranche keine dinglichen Sicherheiten gestellt werden müssen. Für Investitionen im Ausland kann zur Absicherung vor politischen Risiken eine Garantie des Bundes für Kapitalanlagen im Ausland beantragt werden, welche zu gleichen Teilen auf beide Tranchen verteilt wird.

Wo wird der Antrag gestellt?

Der Antrag wird bei der Hausbank vor den jeweiligen Investitionsmaßnahmen gestellt.

Genauere Informationen?

Ausführliche Information sind zu finden unter: http://www.kfw.de/kfw/de/Inlandsfoerderung/Programmuebersicht/KfW-Untern…

 

Stand: Oktober 2014

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