Landesinitiative zur Fachkräftesicherung in NRW

Was wird gefördert?

Das Förderprogramm für das Bundesland Nordrhein-Westfalen soll eine Stärkung und Weiterentwicklung der vorhandenen Fachkräftepotenzialen erreichen. Einer Fachkräftelücke soll vorgebeugt werden und aktuelle Fachkräftebedarfe ausgeglichen werden. Gefördert werden Vorhaben, wie die Qualifizierung von Beschäftigten innerhalb der Unternehmen, insbesondere das Nachholen von Berufsabschlüssen oder die Verbesserung der Ausbildungssituation in den Betrieben zur Senkung der Ausbildungsabbrüche. Ebenfalls soll eine Verbesserung von Führung und Kommunikation im Sinne guter Arbeit unterstützt werden und die Einbindung von Menschen mit Migrationshintergrund sowie die Berücksichtigung der Belange von Menschen mit Behinderung gefördert werden. Zudem werden Vorhaben zur beruflichen Einbindung von Studienabbrecherinnen und Studienabbrechern, Informations-, Kommunikations- und Beratungsmaßnahmen für kleine und mittlere Unternehmen und Modernisierungsmaßnahmen der beruflichen Aus- und Weiterbildungsinfrastruktur, gefördert.

 

Wie hoch und in welchem Zeitraum wird gefördert?

Die Förderung erfolgt anhand eines Zuschusses, dessen Finanzierungsanteil bei bis zu maximal 50 % der förderfähigen Gesamtausgaben betragen kann.

 

Wer wird gefördert?

Zum Antrag des Förderprogrammes Landesinitiative zur Fachkräftesicherung in NRW berechtigt sind kleine und mittlere Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, Wirtschaftsfördereinrichtungen, Träger von beruflichen Aus- und Weiterbildungseinrichtungen und Wirtschafts- und Arbeitnehmerverbände. Ebenfalls förderberechtigt sind Kammern, Kommunen und lokale wirtschaftliche und zivilgesellschaftliche Akteure sowie Vereine, Stiftungen und Verbände. Voraussetzung zur Förderung ist die Einhaltung der Beschäftigtenanzahl mit maximal 249 Angestellten, eine bestehende Unabhängigkeit, und eine Bilanzsumme mit maximal 43 Mio. Euro oder einem Vorjahresumsatz von maximal 50 Mio. Euro. Diese drei Kriterien müssen gleichzeitig in Erfüllung treten. Die Durchführung und Verwertung des Projektes muss in Nordrhein-Westfalen stattfinden.

 

Stand: August 2017

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