Meistergründungsprämie NRW

Förderziel ist die Arbeitsplatzschaffung durch Betriebe im Handwerk in Nordrhein-Westfalen.

Erstmalige Gründung von Handwerksmeister und -meisterinnen, Übernahmen von Betrieben und die mehrheitliche Beteiligung an einem bestehenden oder neu gegründeten Unternehmen mit mindestens 50 % des gezeichneten Kapitals als selbstständige Vollexistenz (tätige Beteiligung).

Der Zuschuss beträgt 7.500 Euro.

Im Falle der Betriebsneugründung muss ein/e oder mehrere sozialversicherungspflichtige Arbeitnehmerinnen bzw. Arbeitnehmer insgesamt wenigstens 24 Monate beschäftigt werden. Wenn ein Ausbildungsplatz eingerichtet und besetzt wird, werden 12 Monate angerechnet. Im Falle der Betriebsübernahme müssen die vorhandenen Arbeitsplätze für mindestens 12 Monate erhalten und besetzt bleiben. Der Finanzierungsbedarf für Investitionen und Betriebsmittel bei Gründung, Übernahme oder tätiger Beteiligung beträgt mindestens 25.000 EUR bzw. bei Vorhaben von Frauen mindestens 20.000 EUR.  Nachweis, dass die Finanzierung des Vorhabens gesichert ist.

 

Stand: Juli 2015

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