Rechtsform Eingetragener Kaufmann bzw eingetragene Kauffrau e.K. / e.Kfm. bzw e.Kfr.

Eingetragener Kaufmann bzw. eingetragene Kauffrau wird eine natürliche Person genant, die als Kaufmann bzw. Kauffrau im Handelsregister eingetragen ist. Man spricht nunmehr vom eingetragenen Kaufmann bzw. der eingetragenen Kauffrau. Die zugehörige Abkürzung als Zusatz lautet e. K. oder e.Kfm. bzw e.Kfr.

 

Stand: August 2014

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