Seedfonds Bayern

Bundesland: Bayern

Geldgeber: Bayern Kapital

 

Was wird gefördert?

Das Förderprogramm soll beim Unternehmensaufbau von bayerischen Technologieunternehmen die Finanzierung gewährleisten, wenn sich diese in der Gründungsphase von unter 12 Monaten befinden. Förderfähig sind Maßnahmen die den Aufbau des Unternehmens und seine Strukturen und Machbarkeitsstudien für Produkte, Verfahren und technische Dienstleistungen betreffen. Ebenfalls werden Recherchen (Patent-, Markt- und Wettbewerbsrecherchen) für die Komplettierung des aussagekräftigen Geschäftsplans und erste Verfahrens- und Produktentwicklung inklusiv dafür notwendiger Forschungsarbeiten und Patentanmeldungen sowie Aufwendungen des Business-Coaches bis zu einem festgelegten Höchstbetrag, gefördert. Für das Bundesland Bayern werden die Beihilfen auf der Grundlage der Allgemeinen Gruppenfreistellungsverordnung, der sogenannten AGVO, gewährt werden.

 

Wie hoch und in welchem Zeitraum wird gefördert?

Die Förderung erfolgt anhand einer Beteiligung, deren maximaler Förderbetrag bis zu 750.000 Euro betragen kann, hiervon kann maximal 250.000 Euro durch den Seed Fonds und maximal 500.000 Euro durch den High-Tech-Gründerfonds bestehen. Ein Eigenanteil von bis zu 50.000 Euro ist zu leisten wobei dieser bis zur Hälfte von anderen Seedinvestoren bzw. durch den Coach erbracht werden kann. Die maximale Laufzeit der Nachrangdarlehen kann bis zu 7 Jahre betragen und eine einmalige Gebühr in Höhe von 1% der Beteiligungssumme wird bei Erstauszahlung erhoben. Die laufende Gebühr beträgt 6 % p. a. mit einer zu Beginn bestehenden 4-jährigen Zinsstundung.

 

Wer wird gefördert?

Zum Antrag berechtigt sind Kleinstunternehmen und kleine Unternehmender High-Tech-Branche in Form einer Kapitalgesellschaft. Die Voraussetzung zur Förderung ist die Einhaltung der Beschäftigtenanzahl mit maximal 49 Angestellten, eine bestehende Unabhängigkeit, und eine Bilanzsumme mit maximal 10 Mio. Euro oder einem Vorjahresumsatz von maximal 10 Mio. Euro. Diese drei Kriterien müssen gleichzeitig in Erfüllung treten. Des Weiteren muss sich der Firmensitz im Bundesland Bayern und das Unternehmen innerhalb der Gründungsphase befinden und noch nicht mehr als 12 Monaten auf dem Markt aktiv sein.

 

 

Stand: September 2017

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