Staatsbürgschaft gewerbliche Wirtschaft (BürggWR) Bayern

Bundesland: Bayern

Geldgeber: LfA Förderbank Bayern

 

Was wird gefördert?

Die gewerbliche Wirtschaft im Bundesland Bayern soll durch das Förderprogramm finanziell unterstützt werden. Dies betrifft Maßnahmen, wie die Absicherung von Krediten zur Finanzierung von Vorhaben, die für den Freistaat Bayern von volkswirtschaftlichem, sozialpolitischem, agrarpolitischem oder kulturpolitischem Interesse sind. Je nach geplanter Maßnahme werden die Beihilfen entweder auf Basis der Allgemeinen Gruppenfreistellungsverordnung, der sogenannten AGVO, oder als De-minimis-Beihilfe für das Bundesland Bayern gewährt.

 

Wie hoch und in welchem Zeitraum wird gefördert?

Die Förderung erfolgt anhand einer Bürgschaft mit einem Förderbetrag von mindestens 5 Mio. Euro und einem maximalen Finanzierungsanteil von bis zu 80%. Besteht die Möglichkeit sind vorhandene bankmäßige Sicherheiten zur zusätzlichen Absicherung heranzuziehen. Die Laufzeit beträgt bis zu 15 Jahren und es wird ein einmaliges Entgelt von 0,5 % des Bürgschaftsbetrages, aufgrund der Bearbeitung des Antrags, erhoben. Dieses einmalige Entgelt beträgt mindestens 250 Euro und höchstens 25.000 Euro, ebenfalls wird ein jährliches Bürgschaftsentgelt von mindestens 0,5 % des Bürgschaftsbetrags zuzüglich anfallender Umsatzsteuer berechnet.

 

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind Unternehmen die der gewerblichen Wirtschaft zugehörig sind und Angehörige der Freien Berufe. Fördervoraussetzung ist, dass der Antragsteller sowie die organisatorische und betriebswirtschaftliche Ausgestaltung des Unternehmens gewährleisten, dass die zu fördernden Maßnahmen ordnungsgemäß durchgeführt werden. Im Bundesland Bayern muss sich der Firmensitz oder eine Betriebstätte des Antragstellers befinden.

Stand: Dezember 2017

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