ZIM-Solo (Einzelprojekte)

Was wird gefördert?
Forschungs- und Entwicklungsaktivitäten zur Entwicklung innovativer Produkte, Verfahren oder technischer Dienstleistungen ohne Einschränkung auf bestimmte Technologien und Branchen.

Was versteht man unter Einzelprojekte
Unter Einzelprojekte versteht man die Durchführung von einzelbetrieblichen FuE-Projekten in Unternehmen zur Entwicklung betriebsinterner Innovationskompetenz.

DL – Innovationsunterstützende Dienst- und Beratungsleistungen
Zur Umsetzung dieser Projekte können auch Dienst- und Beratungsleistungen für Unternehmen zusätzlich gefördert werden. Diese unterstützen die schnelle wirtschaftliche Verwertung der Projekte.

Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind kleine und mittlere Unternehmen aller Rechtsformen, mit Geschäftsbetrieb in Deutschland, die gemäß KMU-Definition weniger als 250 Mitarbeiter haben und einem Jahresumsatz von maximal 50 Mio. Euro oder einer Jahresbilanzsumme von maximal 43 Mio. Euro haben.

Wie wird gefördert?
Bei Einzelprojekten betragen die zuwendungsfähigen Kosten für das FuE-Projekt maximal 350.000 Euro. Die Zuwendung erfolgt als nicht rückzahlbarer Zuschuss in Form einer Anteilsfinanzierung bis zu folgenden Fördersätzen:

kleine Unternehmen (Beschäftigte: unter 50 und Jahresumsatz: bis 10 Mio. € oder Jahresbilanz: bis 10 Mio. €):

  • neue Bundesländer und Berlin: 45 %
  • alte Bundesländer: 40 %

mittlere Unternehmen (Beschäftigte: unter 250 und Jahresumsatz: bis 50 Mio. € oder Jahresbilanz: bis 43 Mio. €)

  • neue Bundesländer und Berlin: 45 %² (35 %)
  • alte Bundesländer: 35 %

²Dieser Satz wird gewährt, wenn Leistungen der industriellen Forschung gemäß EU-Definition zu mindestens einem Viertel der Gesamtleistungen des Projekts erbracht werden, andernfalls gelten die verminderten Sätze.

 

Bei Innovationsunterstützende Dienst- und Beratungsleistungen 50 % der zuwendungsfähigen Kosten, die auf 50.000 Euro begrenzt sind. Bei der Internationalisierung von exportorientierten Projektergebnissen sind in begründeten Einzelfällen bis zu 75.000 Euro förderfähig.

Antragsberechtigt sind Unternehmen, deren einzelbetriebliches FuE-Projekt bewilligt wurde.


Quelle: www.zim-bmwi.de/einzelprojekte

 

Stand: Februar 2015

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