
Die Bürgschaftsbank kann bei fehlenden Sicherheiten eine Ausfallbürgschaft zur Risikoübernahme gewähren. Es können Finanzierungsvorhaben aller Art verbürgt werden. ABER: Nicht verbürgt werden Kredite für Sanierungen.
Existenzgründer und bestehende Unternehmen. Kleine und Mittelständische Unternehmen nach der KMU-Definition.
Der Unternehmer muss über ordentliche wirtschaftliche Verhältnisse verfügen und positive Zukunftsperspektiven haben. Der Unternehmer ist fachlich und kaufmännisch qualifiziert. Firmensitz ist in Nordrhein-Westfalen.
Die Höhe der Ausfallbürgschaft beträgt maximal 80% der Kreditsumme, bis zu einer maximalen Bürgschaftshöhe von 1.875.000 Euro.
Die maximale Laufzeit beträgt bis zu 15 Jahre.
Einmalige Bearbeitungsgebühr in Höhe von 1,5% der verbürgten Kreditsumme, mindestens aber 400 Euro. Laufende Kosten in Höhe von 1% pro Jahr, berechnet auf den noch verbleibenden Kreditbetrag. (Ergebnis telefonische Anfrage bei der Bürgschaftsbank, Herr Otten, vom 21.12.2010 )
Der Bürgschaftsantrag wird über die Hausbank gestellt. Das Antragsformular sowie weitere Unterlagen befinden sich im Download-Bereich der Bürgschaftsbank NRW.
Stand: März 2012