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Bürgschaftsbank NRW (Ausfallbürgschaft)

Zentrum fuer Mittelstandsberatung

1. Was wird durch die Bürgschaftsbank NRW gefördert ?

Die Bürgschaftsbank kann bei fehlenden Sicherheiten eine Ausfallbürgschaft zur Risikoübernahme gewähren. Es können Finanzierungsvorhaben aller Art verbürgt werden. ABER: Nicht verbürgt werden Kredite für Sanierungen.

2. Wer wird durch eine Ausfallbürgschaft gefördert ?

Existenzgründer und bestehende Unternehmen. Kleine und Mittelständische Unternehmen nach der KMU-Definition.

3. Welche Voraussetzungen müssen für die Ausfallbürgschaft erfüllt sein ?

Der Unternehmer muss über ordentliche wirtschaftliche Verhältnisse verfügen und positive Zukunftsperspektiven haben. Der Unternehmer ist fachlich und kaufmännisch qualifiziert. Firmensitz ist in Nordrhein-Westfalen.

4. In welcher Höhe wird die Ausfallbürgschaft gefördert ?

Die Höhe der Ausfallbürgschaft beträgt maximal 80% der Kreditsumme, bis zu einer maximalen Bürgschaftshöhe von 1.875.000 Euro.

5. Wie lange wird die Ausfallbürgschaft gefördert ?

Die maximale Laufzeit beträgt bis zu 15 Jahre.

6. Welche Kosten trägt bei der Ausfallbürgschaft der Unternehmer ?

Einmalige Bearbeitungsgebühr in Höhe von 1,5% der verbürgten Kreditsumme, mindestens aber 400 Euro. Laufende Kosten in Höhe von 1% pro Jahr, berechnet auf den noch verbleibenden Kreditbetrag. (Ergebnis telefonische Anfrage bei der Bürgschaftsbank, Herr Otten, vom 21.12.2010 )

7. Wo wird der Antrag gestellt ?

Der Bürgschaftsantrag wird über die Hausbank gestellt. Das Antragsformular sowie weitere Unterlagen befinden sich im Download-Bereich der Bürgschaftsbank NRW.

8. Ausführliche Infos zur Ausfallbürgschaft ?

www.bb-nrw.de/cms/internet/de/home.html

Stand: März 2012

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