Agrarumweltmaßnahmen

Was wird gefördert?

Das Ziel des Förderprogrammes ist es Maßnahmen zum Klima-, Boden- und Wasserschutz, der Erhalt und Förderung der Biodiversität und Artenvielfalt, die Pflege und Gestaltung sowie die Erhaltung der regionaltypischen Kulturlandschaft sowie eine tiergerechte Haltung von Nutztieren zu erzielen. Um diese Ziele zu erreichen werden Maßnahmen gefördert, die den Gesamtbetrieb, einen Betriebszweig, Einzelflächen betreffen oder tierbezogen sind. Hierunter fallen unter anderem eine Beibehaltung oder Umstellung zu einer Bewirtschaftung des gesamten Betriebes nach den Kriterien des ökologischen Landbaus, sowie jegliche Maßnahmen die dem Klima-, Boden- und Wasserschutz, der Biodiversität, der Sicherung und Entwicklung der ökologisch wertvollen Lebensräume und der Lebensgrundlagen von wildlebender Tierarten und wildwachsender Pflanzenarten dienen sowie dem Erhalt von historischen Kulturlandschaften.

 

Wie hoch und in welchem Zeitraum wird gefördert?

Bei dem Förderprogramm handelt es sich um einen Zuschuss in Form einer Festbetragsfinanzierung. Die Förderhöhe und der maximale Förderbetrag variiert je Einheit, dies kann beispielsweise nach ha oder nach Streuobstbaum sein. Nicht zuwendungsfähig sind Eigenleistungen. Die Grundlage zur Förderbemessung ist der Flächen- und Nutzungsnachweis sowie das Viehverzeichnis.

 

Wer wird gefördert?

Zum Antrag des Förderprogrammes berechtigt sind alle Inhaber von landwirtschaftlichen Betrieben mit Hofstellen die mindestens 3 ha Fläche besitzen, Gartenbau- und Sonderkulturbetriebe, Weinbaubetriebe und Alm- und Weidegenossenschaften. Alle Unternehmen müssen der Branche Land- und Forstwirtschaft zugehörig sein und deren Firmensitz oder eine Betriebsstätte muss sich im Fördergebiet Bayern befinden. Von der Förderung ausgeschlossen sind öffentlich-rechtliche Gebietskörperschaften, dies können Landkreise, Gemeinden sowie Teilnehmergemeinschaften sein.

Stand: September 2017

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