Agrarmarketingmaßnahmen Rheinland-Pfalz

Bundesland: Rheinland-Pfalz

Geldgeber: Ministerium für Umwelt, Energie, Ernährung und Forsten

 

Was wird gefördert?

Das Ziel des Förderprogrammes ist eine Förderung des Absatzes landwirtschaftlicher Erzeugnisse zu erreichen und eine Verbreiterung von Kenntnissen über Lebensmittel bei Verbrauchern zu erzielen. Förderfähig sind Vorhaben, wie Maßnahmen die der Verbesserung der Absatzmöglichkeiten und der Verbreitung von Kenntnissen über landwirtschaftliche Erzeugnisse dienen. Hierunter können Veranstaltung von Wettbewerben oder deren Teilnahme fallen sowie, Messen und Ausstellungen oder Werbeveröffentlichungen im Bundesland Rheinland-Pfalz.

 

Wie hoch und in welchem Zeitraum wird gefördert?

Es können maximal 50 % der förderfähigen Projektkosten erstattet werden, handelt es sich um Vereinigungen nach § 14 des Milch- und Fettgesetzes oder Gemeinden und Regionalinitiativen ist eine maximale Förderung von bis zu 100 % der Kosten möglich. Als Bemessungsgrundlage dienen tatsächlich entstandene Kosten der Projekte, wie Kosten für Publikationen, Miete von Ausstellungsräumen, Plakate und Spannbanner und vielen mehr. Eine Kombination mit anderen öffentlichen Programmen ist nicht möglich. Bei speziellen Projektformen ist eine degressiv gestaffelte Zuwendung für einen Zeitraum von maximal drei Jahren möglich.

 

Wer wird gefördert?

Antragberechtigt sind Anbieter der Absatzförderungsmaßnahmen. Hierzu zählen Erzeugerorganisationen und Vereinigungen, Erzeugerzusammenschlüsse, Schutzgemeinschaften, Verbände von Erzeugern, Vermarktern und Verarbeitern ökologisch erzeugter Produkte, Marketing- und Absatzförderungseinrichtungen, Kommunen und Regionalinitiativen, berufsständische Verbände und Institutionen. Die Vorhaben müssen, unabhängig vom Sitz des Unternehmens, im Fördergebiet durchgeführt werden.

Stand: Januar 2018

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