Beihilfen für indirekte CO2-Kosten

Was wird gefördert?

Das Förderprogramm des Bundes fördert Produktionsunternehmen aus beihilfefähigen Sektoren und Teilsektoren im Bereich des europäischen Emissionshandels. Das Ziel des Förderprogrammes ist es, die auf den Strompreis übergewälzten Kosten der Treibhausgasemissionen zu reduzieren und somit einer Verlagerung von Produktionstätigkeiten an Standorten außerhalb der Europäischen Union entgegengewirkt wird.

 

Wie hoch und in welchem Zeitraum wird gefördert?

Die Förderung des Programmes Beihilfen für indirekte CO2-Kosten Nordrhein-Westfalen gewährt einen Zuschuss der je nach Vorhaben abhängig ist von den jeweiligen indirekten CO2-Kosten des Vorjahres. Der Förderzeitraum des Programmes hat in 2013 begonnen und verläuft bis zu Jahr 2020.

 

Wer wird gefördert?

Zum Antrag des Förderprogrammes berechtigt sind Unternehmen, die in einer oder mehreren Anlagen Produkte herstellen. Die hergestellten Produkte müssen unter einen der in Anhang II der Beihilfe-Leitlinien genannten Sektoren oder Teilsektoren fallen. Von Antrag ausgeschlossen sind Unternehmen über deren Vermögen ein Insolvenzverfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die eine eidesstattliche Versicherung abgegeben haben oder einer Rückforderungsanordnung der EU nicht Folge geleistet haben. Fördervoraussetzung ist, dass sich die Anlagen auf dem Gebiet der Bundesrepublik Deutschland befinden und in Betrieb sind und es muss der Bewilligungsbehörde eine geplante Stilllegung oder Verlegung der Anlage unverzüglich angezeigt werden. Von der Förderung ausgeschlossen sind Stromlieferungsverträge die keine CO2-Kosten beinhalten.

 

 

Stand: September 2017

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