Beratungskostenzuschuss durch den Bund

Allgemeines

Gefördert werden allgemeine Beratungen, Exis­tenzgründungsberatungen, Existenzauf­baube­ra­tungen u. Umweltschutzbera­tungen.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind:

  • kleine und mittlere Unternehmen der gewerb­li­chen Wirtschaft
  • freie Berufe
  • Existenzgründer, auch Personen, die vor der Gründung selbständig waren

Wie hoch wird gefördert?

Die Höhe beträgt bei Existenzaufbauberatungen – Beratungen ab dem ersten Gründungsjahr – 50%, max. 1.500 €. Es können mehrere zeitlich und thematisch voneinander getrennte Beratungen i.H.v. insgesamt Euro 3.000 gefördert werden

Wer berät mich und wo stelle ich den Antrag?

Die Antragstellung erfolgt nach der Beratung über das Internet, hier bei einer der Leitstellen. Weitere Informationen erhalten Sie bei den Leitstellen sowie bei der Bewilligungsbehörde:
Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhr­kontrolle (BAFA)
Frankfurter Str. 29-35
65760 Eschborn
Tel.: 06196 / 908-570
Fax: 06196 / 908-800
E-Mail: foerderung@bafa.bund.de

Weitere Infos

Förderung nur im Rahmen verfügbarer Haus­halts­mittel.
Antragstellung durch den Beratenen über das Internet bei einer Leitstelle nach Abschluss der Beratung und Zahlung der Beratungskosten.
Antragstellung bis spätestens drei Monate nach Abschluss der Beratung.

 

 

Stand: Oktober 2014

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Dieser Artikel erhebt keinerlei Anspruch auf Vollständigkeit, Richtigkeit und Aktualität. Er enthält keine steuerlichen oder rechtlichen Beratungen, die wir weder anbieten noch durchführen.