Beratungsprogramm für den Mittelstand Rheinland-Pfalz

Bundesland: Rheinland-Pfalz

Geldgeber: Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz

 

Was wird gefördert?

Das Förderprogramm soll kleine und mittlere Unternehmen bei deren Wettbewerbsfähigkeit stärken. Förderfähige Vorhaben sind Beratungen die strategische, wirtschaftliche, organisatorische und technische Fragen der Unternehmensführung betreffen oder Beratungen zum Produkt- und Kommunikationsdesign. Für das Bundesland Rheinland-Pfalz werden die Beihilfen werden auf der Grundlage der Allgemeinen Gruppenfreistellungsverordnung gewährt.

 

Wie hoch und in welchem Zeitraum wird gefördert?

Das Förderprogramm unterstützt den Antragsteller in Form eines Zuschusses, dessen maximaler Förderbetrag bis zu 6.000 Euro innerhalb von 3 Jahren betragen kann. Es werden maximal 50 % der in Rechnung gestellten Beratungskosten abzüglich der Fahrtkosten und Auslagen bezuschusst. Maximal werden 400 Euro pro Tagewerk gefördert. Als Bemessungsgrundlage dienen volle Tagewerke, wobei ein Tagewerk 8 Beratungsstunden betrifft. Handelt es sich um Beratungen, die aus anderen öffentlichen Mitteln bezuschusst werden, sind diese nicht förderungsfähig. Nach Einreichung der Abrechnungsunterlagen erfolgt die Auszahlung des Zuschusses.

 

Wer wird gefördert?

Zum Antrag berechtigt sind kleine und mittlere Unternehmen. Die Voraussetzung zur Förderung ist die Einhaltung der Beschäftigtenanzahl mit maximal 249 Angestellten, eine bestehende Unabhängigkeit, und eine Bilanzsumme mit maximal 43 Mio. Euro oder einem Vorjahresumsatz von maximal 50 Mio. Euro. Diese drei Kriterien müssen gleichzeitig in Erfüllung treten und der Sitz des Unternehmens muss sich im Fördergebiet Rheinland-Pfalz befinden. Die beauftragten Berater müssen über die für den Beratungsauftrag erforderlichen Fähigkeiten vorweisen und über ausreichende Erfahrungen verfügen.

Stand: Januar 2018

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