Beschäftigtentransfer – Förderung von Transfergesellschaften

Was wird gefördert?

Das Programm des Landes Nordrhein-Westfalen hat zum Ziel Personalabbau sozialverträglich zu gestalten und die betroffenen Mitarbeiter bei der Arbeitssuche zu unterstützen.  Das Programm soll auch kleine und mittelständische Unternehmen darin unterstützen, die Instrumente des Beschäftigtentransfers aktiv zu nutzen. Sogenannte Transferagenturen und Transfergesellschaften bieten den Arbeitssuchenden Alternativen zur Arbeitslosigkeit und unterstützen Unternehmen und Beschäftigte. Neben der Unterstützung durch die Agentur für Arbeit, besteht die Förderung des Programmes in dem Transfer von Arbeitslosigkeit Bedrohter Mitarbeiter in eine neue Beschäftigung durch Beratung und begleitende Tätigkeiten. Das Personal für Beratung und flankierende Tätigkeiten wird im Rahmen einer Transfergesellschaft in der Regel für maximal 1 Jahr mitfinanziert.

 

Wie hoch und in welchem Zeitraum wird gefördert?

Die Förderung erfolgt anhand eines Zuschusses der bei bis zu 80 % der nachgewiesenen Kosten liegen kann. Die maximale Förderhöhe für Beratungsfachkräfte liegt bei 64.508 Euro und für Personal für begleitende Tätigkeiten bei bis zu maximal 56.615 Euro. Die Förderdauer beträgt in der Regel 12 Monate.

 

Wer wird gefördert?

Zum Antrag des Förderprogrammes berechtigt sind kleine und mittlere Unternehmen sowie Unternehmen, die insolvent oder von einer Insolvenz bedroht sind. Zudem sind im Einzelfall auch Unternehmen förderfähig, die sich nachweislich in wirtschaftlichen Schwierigkeiten befinden und für die Region eine besondere arbeitsmarktrelevante Bedeutung haben. Die Vorrausetzung zur Förderung ist, dass es in dem Unternehmen Beschäftigte gibt, die durch einen Personalabbau bedroht sind und es muss ein Transfersozialplan abgeschlossen worden sein. Die Auszahlung des Förderbetrages erfolgt, nachdem spätestens vier Wochen nach Beginn der Maßnahmen vom Transferträger ein vermittlungsorientiertes Projektkonzept vorgelegt wurde. 

Stand: August 2017

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