Beteiligungsgarantien

Bundesland: Bayern

Geldgeber: Bayerische Garantie Gesellschaft

 

Was wird gefördert?

Das Programmziel ist eine Förderung durch die Garantien an Beteiligungen von privaten Kapitalbeteiligungsgesellschaften an kleinen und mittleren Unternehmen die der gewerblichen Wirtschaft in Bayern zugehörig sind. Vor allem richtet sich das Programm an Beteiligungen die ohne diese Garantie nicht oder nicht zu angemessenen Bedingungen zustande kommen würden.

 

Wie hoch und in welchem Zeitraum wird gefördert?

Die Garantien gelten für Beteiligungen die bis zu maximal 2,5 Mio. Euro liegen können allerdings nicht die Höhe des vorhandenen Eigenkapitals übersteigen darf. Die maximale Laufzeit liegt bei 10 Jahren und die Garantie übernimmt maximal 70% der Beteiligungssumme und der vertraglich vereinbarten Ansprüche auf den Ertrag aus der Beteiligung.

 

Wer wird gefördert?

Zum Antrag des Programmes berechtigt sind private Kapitalbeteiligungsgesellschaften mit einer Begünstigung von kleinen und mittleren Unternehmen des Bundeslandes Bayern befinden und der gewerblichen Wirtschaft zugehörig sind. Die Voraussetzung zur Förderung ist die Einhaltung der Beschäftigtenanzahl mit maximal 249 Angestellten, eine bestehende Unabhängigkeit, und eine Bilanzsumme mit maximal 43 Mio. Euro oder einem Vorjahresumsatz von maximal 50 Mio. Euro. Diese drei Kriterien müssen gleichzeitig in Erfüllung treten. Das antragstellende Unternehmen muss rechtlich und wirtschaftlich selbständig sein.

Stand: Oktober 2017

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