BMWi-Innovationsgutscheine (go-Inno)

Was wird gefördert?

Das Förderprogramm fördert Beratungsleistungen und Managementdienstleistungen durch externe Berater bei Themen die der Vorbereitung und Durchführung von Produkt- und technischen Verfahrensinnovationen in Unternehmen mit technologischem Potenzial zugehörig sind. Es besteht keine Beschränkung der Förderleistung auf vorgegebene Technologien, Produkte, Branchen oder Wirtschaftszweige. Die Beratungsleistung unterteilt sich in 2 Leistungsstufen, einer Potenzialanalyse und einer Vertiefungsberatung.

 

Wie hoch und in welchem Zeitraum wird gefördert?

Die Förderung erfolgt durch einen gewährten Zuschuss zu den Beratungskosten der bei beiden Leistungsstufen bei bis zu 50 % der vorhabenbezogenen Ausgaben liegt. Je Beratertag können maximal bis zu 1.100 Euro gefördert werden. Die Anzahl der förderfähigen Beratertage betragen in der Leistungsstufe 1 bis zu 8 Tagen und bei einer Einbeziehung von sachverständigen Dritten sogar bis zu 10 Tagen. In der Leistungsstufe 2 sind bis zu maximal 20 Tage förderfähig und bei einer Einbeziehung von sachverständigen Dritten sogar bis zu 25 Tagen, für ein externes Projektmanagement bis zu 15 Tage. Jedes Jahr (Kalenderjahr) können bis zu 5 Innovationsgutscheinen mit einem Förderwert von insgesamt höchstens 20.000 Euro geltend gemacht werden.

 

Wer wird gefördert?

Zum Antrag des Förderprogrammes berechtigt sind entsprechend autorisierte Beratungsunternehmen, die die förderfähigen Beratungsleistungen durchführen. Es werden kleine und mittlere Unternehmen die der gewerblichen Wirtschaft und des Handwerks mit technologischem Potenzial mit Betriebsstätte oder Niederlassung in Deutschland gefördert. Diese müssen unter 100 Mitarbeiter beschäftigen und einen Jahresumsatz oder eine Jahresbilanzsumme von höchstens 20 Mio. Euro erwirtschaftet haben. Die Leistungen der Beratung zwischen dem Unternehmen und des Beratungsunternehmens müssen auf einem Beratungsvertrag basieren und die Maßnahmen zur Leistungserbringung müssen durch das Beratungsunternehmen aussagekräftig dokumentiert werden. Von der Förderung sind Unternehmen ausgeschlossen die den Bereichen Landwirtschaft und Fischerei zugeordnet sind oder die die ihre Tätigkeit oder Zahlungen eingestellt haben und Unternehmen, über deren Vermögen ein Insolvenzverfahren beantragt oder eröffnet worden ist sowie ebenfalls Unternehmen die sich gemäß den Leitlinien der EU in Schwierigkeiten befinden.

 

Stand: September 2017

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