Bürgschaften für die Wirtschaft, die freien Berufe und die Land- und Forstwirtschaft NRW

Was wird gefördert?

Das Ziel des Programmes ist es, Bürgschaften zu übernehmen und den Unternehmen oder den Angehörigen der freien Berufe somit bei der Realisation Ihrer geplanten Vorhaben zu unterstützen. Die gewerblichen Unternehmen, Freiberufler und land- und forstwirtschaftlichen Betriebe, die nicht über erforderliche bankübliche Sicherheiten oder über einen nicht ausreichenden Zugriff zum Kapitalmarkt verfügen, sollen von dem Förderprogramm profitieren. Die Entstehung neuer Arbeitsplätze steht dabei besonders im Fokus.

 

Wie hoch und in welchem Zeitraum wird gefördert?

Die Förderung für die Unternehmen erfolgt anhand von einer Ausfallbürgschaft mit einem Bürgschaftsvolumen das über 1,25 Mio. Euro beträgt und die Höhe im Einzelfall festgelegt wird. Bei normalem wirtschaftlichen Ablauf muss die Kreditrückzahlung durch den Kreditnehmer innerhalb der vereinbarten Zahlungstermine erwartet werden können.

 

Wer wird gefördert?

Zum Antrag des Förderprogrammes berechtigt sind Unternehmen und Einrichtungen der gewerblichen Wirtschaft, Angehörige der freien Berufe sowie Personen mit Einkünften aus der Land- und Forstwirtschaft. Ebenfalls förderberechtigt sind Personen, die durch den verbürgenden Kreditbetrag eine Beteiligung in leitender Funktion an einem Unternehmen beabsichtigen. Die Ausfallbürgschaft ist beantragbar, wenn erforderliche Sicherheiten nicht zur Verfügung stehen. Vorrausetzung zur Förderung ist, dass innerhalb von 6 Monaten nach der schriftlichen Bekanntgabe der Bewilligung der Bürgschaft, der Kreditvertrag abgeschlossen ist und an die verantwortliche Wirtschaftsprüfungsgesellschaft weitergeleitet werden. Eine ganze oder teilweise Mithaftung für den verbürgten Kredit durch Gesellschafter, die kraft ihrer Stellung Einfluss auf das antragstellende Unternehmen ausüben können, wir vorausgesetzt. Von dem Antrag zur Förderung ausgeschlossen sind Unternehmen, die einer Rückforderungsanordnung von der Kommission nicht nachgekommen sind.

 

 

Stand: August 2017

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