Contracting Bürgschaft Bayern

Bundesland: Bayern

Geldgeber: Bürgschaftsbank Bayern GmbH

 

Was wird gefördert?

Durch das Förderprogramm soll für kleine und mittlere Unternehmen eine Steigerung von Energieeffizienzprojekten mit Contracting-Vorhaben erreicht werden. Gefördert werden Investitionsfinanzierungen des Contractinggebers sowie Vertragserfüllungsavale des Contractors oder des Contractingnehmers. Für das Fördergebiet Bayern werden die Beihilfen im Rahmen der De-minimis-Verordnung gewährt.

 

Wie hoch und in welchem Zeitraum wird gefördert?

Das Förderprogramm gewährt eine Bürgschaft mit einem maximalen Förderbetrag in Höhe von bis zu 2 Mio. Euro und Kreditbetrag von mindestens 50.000 Euro bis maximal 2,5 Mio. Euro. Der Verbürgungsgrad liegt bei maximal bis zu 80 % liegen mit einer maximalen Laufzeit von 15 Jahren. Die einmalige Gebühr beträgt 1,0% des Bürgschaftsbetrages mit einer laufenden jährlichen Gebühr aus dem zu verbürgenden Kreditbetrag von 1,0% für den Investitionsbereich und zwischen 1,25 % – 2,00 % im Betriebsmittelbereich.

 

Wer wird gefördert?

Für das Programm antragsberechtigt sind kleine und mittlere Unternehmen sowie Angehörige der freien Berufe, die in dem Contracting Bereich mindestens 3 Jahre Erfahrung vorweisen können. Die Unternehmen sollen dem Branchen Handel, Handwerk, Hotel- und Gaststättengewerbe sowie Garten- und; oder Landschaftsbau zugehörig sein und maximal 500 Beschäftigte sowie dessen Betriebsstätte im Fördergebiet Bayern vorweisen können.

Stand: Oktober 2017

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