Contracting-Bürgschaft NRW

Was wird gefördert?

Das Programmziel der   Bürgschaftsbank Nordrhein-Westfalen ist es, kleinen und mittleren Unternehmen die Finanzierung von Contracting-Vorhaben durch Ausfallbürgschaften zu erleichtern. Für das Bundesland Nordrhein-Westfalen werden den Unternehmen Bürgschaften für Kredite für Investitionen sowie Vertragserfüllungsbürgschaften im Rahmen des Contractinggeschäftes vergeben.

 

Wie hoch und in welchem Zeitraum wird gefördert?

Die Förderung für die Unternehmen erfolgt anhand von Bürgschaften mit einem Förderbetrag von mindestens 1,25 Mio. Euro und maximal in Höhe von 2 Mio. Euro. Die Bemessungsgrundlage richtet sich nach der Kredithöhe mit einem Verbürgungsgrad von 80 % und einer maximalen Laufzeit von bis zu 15 Jahren. Das einmalige Bearbeitungsentgelt beträgt 1,5 % des verbürgten Kreditbetrags und liegt bei mindestens 400 Euro. Die jährliche Bürgschaftsprovision beträgt 1 % des verbürgten Kreditbetrags.

 

Wer wird gefördert?

Zum Antrag des Förderprogrammes berechtigt sind kleine und mittlere Unternehmen die der gewerblichen Wirtschaft angehören. Auch Freiberufler, wie beispielsweise Architekten und Ingenieure sind antragsberechtigt. Voraussetzung zur Förderung ist die Einhaltung der Beschäftigtenanzahl mit maximal 249 Angestellten, eine bestehende Unabhängigkeit, und eine Bilanzsumme mit maximal 49 Mio. Euro oder einem Vorjahresumsatz von maximal 50 Mio. Euro. Diese drei Kriterien müssen gleichzeitig in Erfüllung treten. Vorgabe zur Förderung ist, dass der Unternehmer bzw. der Contractor mindestens 3 Jahre Erfahrung im Bereich des Contractings vorweisen kann. Handelt es sich um die Gründung einer gesonderten Projektgesellschaft gilt die Vorgabe der 3 Jahre für die Muttergesellschaft. Zudem ist Fördervorrausetzung, dass die zu finanzierende Maßnahme zu einer Energieeinsparung führt und diese bei mindestens 25 % gegenüber dem Status quo liegt.  

 

Stand: August 2017

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