EXIST-Gründerstipendium

Mit dem Programm EXIST-Gründerstipendium fördert das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie, kofinanziert durch den Europäischen Sozialfonds, innovative technologieorientierte oder wissensbasierte Projekte. Das EXIST-Gründerstipendium wird auch als „Sprungbrett für Visionen“ bezeichnet.

Es werden Studierende, Absolventen und Absolventinnen sowie Wissenschaftler und Wissenschaftlerinnen aus Hochschulen und außeruniversitären Forschungseinrichtungen, die ihre Gründungsidee in einen Businessplan umsetzen möchten, unterstützt.

Dabei sollte es sich stets um Vorhaben mit guten wirtschaftlichen Erfolgsaussichten handeln.

Wer wird gefördert?

  • Wissenschaftler/innen aus öffentlichen, nicht gewinnorientierten, außeruniversitären Forschungseinrichtungen und Hochschulen
  • Hochschulabsolventen/innen und ehemalige wissenschaftliche Mitarbeiter/innen (bis zu fünf Jahre nach Abschluss bzw. Ausscheiden)
  • Studierende, die zum Zeitpunkt der Antragstellung mindestens die Hälfte ihres Studiums absolviert haben
  • Gründerteams bis max. drei Personen (Teams, die sich mehrheitlich aus Studierenden zusammensetzen, werden nur in Ausnahmefällen gefördert)

Was und wie wird gefördert?

Grundsätzlich werden innovative technologieorientierte Gründungsvorhaben sowie innovative wissensbasierte Dienstleistungen, die auf wissenschaftlichen Erkenntnissen beruhen, gefördert.

Insbesondere geht es bei der Förderung (bis zu einer maximalen Förderdauer von 1 Jahr) um drei Bausteine, die sich wie folgt darstellen:

  • Stipendium zur Sicherung des persönlichen Lebensunterhaltes. Promovierte Gründer/innen erhalten 2.500 Euro pro Monat, Absolventen/innen mit Abschluss, 2.000 Euro pro Monat und Studierende 800 Euro pro Monat. Ein Kinderzuschlag wird in Höhe von 100 Euro pro Monat und Kind gewährt.
  • Sachausgaben:
    Bei Einzelgründungen bis zu 10.000 Euro, bei Teams maximal 17.000 Euro
  • Ein Coaching wird mit 5.000 Euro gefördert

Welche Voraussetzungen müssen erfüllt werden?

Dieses Programm fordert, dass der/die Gründer/in zusammen mit einer Hochschule oder Forschungseinrichtung agiert. Dabei werden die Fördermittel stets von der Hochschule oder der Forschungseinrichtung verwaltet. Diese muss in ein Gründernetzwerk eingebunden sein und dem/der Gründer/in einen Mentor zur Seite stellen. Weiterhin wird verlangt, dass dem/der Gründer/in neben einem Arbeitsplatz auch die kostenfreie Nutzung der Infrastruktur zur Verfügung gestellt wird. Der/Die Gründer/in erhält Coachingleistungen des Gründernetzwerkes, muss das Seminar „Gründerpersönlichkeit“ (eintägig) besuchen, die ersten Ergebnisse zu seinem Businessplan nach fünf Monaten präsentieren und den fertigen Businessplan nach zehn Monaten vorlegen. Das Abführen von Steuern und Sozialversicherungen muss der/die Gründer/in eigenverantwortlich durchführen.

Beantragung und weitere Punkte zur Beachtung:

Sofern die Unternehmensgründung in der Förderphase durchgeführt werden soll, ist dies grundsätzlich möglich, darf jedoch nicht bereits zu Beginn der Förderung erfolgt sein! Die Förderanträge sind stets durch die Hochschule bzw. die außeruniversitäre Forschungseinrichtung zu stellen. Dies kann zu jeder Zeit erfolgen.

Stand: August 2014

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