Der Businessplan

Der Geschäftsplan (Businessplan) als Grundlage für die Existenzgründung.

Die meisten Existenzgründer scheitern in den ersten drei bis fünf Jahren aufgrund einer unzureichenden Finanzierung, unbezahlter Kundenrechnungen oder Planungsmängeln. Daher ist ein professioneller Geschäftsplan die Voraussetzung für eine erfolgreiche Unternehmensgründung, ob Sie nun in einer entsprechenden Branche als Freiberufler oder zum Beispiel in der Gastronomie gründen.

Als Existenzgründer werden Sie mit dem Geschäftsplan (Businessplan) spätestens bei Ihrem Erstgespräch in einem Kreditinstitut konfrontiert. Die Entscheidung über die Bewilligung von Kreditmitteln basiert in der Regel ausschließlich auf der Bewertung des Geschäftsplanes. Je professioneller der Geschäftsplan geschrieben ist, desto höher ist also die Wahrscheinlichkeit, dass Ihre Existenzgründung von einem Kreditinstitut mitgetragen wird.

 

Was ist überhaupt ein Businessplan bzw. Geschäftsplan?

Der Businessplan ist die schriftliche Zusammenfassung Ihres Gründungswunsches und wird vermutlich Ihre erste größere Herausforderung als Unternehmer darstellen. Sie sollen schon heute Ihre existenzielle Zukunft planen, aber wissen nicht, wie diese konkret aussehen könnte? Wahrscheinlich waren Sie vorher noch nie selbstständig, um sich Ihr Geschäftsvorhaben auch im Detail vorstellen zu können und zum anderen fehlen Ihnen vielleicht die notwendigen Hilfsmittel zur Erstellung eines Geschäftsplans wie Word-Vorlagen und Excel-Tabellen. Der derzeit staatlich geförderte Gründungswille hat bedauerlicherweise zu einer unübersichtlichen Informationsflut zu Fördermittel- und Zuschussprogrammen im Internet geführt.

 

Kostenlose Vorlagen für den Businessplan downloaden

Sehen Sie sich, wie viele andere Gründer auch, von dieser Vielzahl an Informationen überfordert, weil Sie die Qualität und Aktualität der vermittelten Informationen häufig nicht richtig einschätzten können? Dann seien Sie äußerst vorsichtig bei der Auswahl der Möglichkeiten, die Sie bei Ihrem Vorhaben unterstützen sollen. Viele Unternehmensgründer wollen vermeintlich Ausgaben sparen und laden sich kostenlose Geschäftsplanvorlagen als Beispiel aus dem Internet herunter. Diese digitale Excel-Vorlage eines kostenlosen Businessplans wird insbesondere von dem Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie über das Existenzgründungsportal als Muster-Excel-Vorlage zur Verfügung gestellt. Dieser kann dann über die Hausbank z. B. an die KFW, an die Bürgschaftsbank oder anderen Bewilligungsstellen wie der NRW-Bank oder der NBank weiter geleitet werden. In einem ersten Schritt ist der Geschäftsplan auf dieser Basis zu erstellen und die fertige Version dann in eine pdf-Datei umzuwandeln. Allerdings ist hier zu beachten, dass die angebotene Software inklusive der enthaltenen Checklisten u. E. den professionellen Anforderungen der Kreditinstitute nicht genügt. Das gilt insbesondere für andere Muster-Vorlagen im Internet, die auf bestimmte Branchen oder Geschäftsideen zugeschnitten sein sollen.

 

Das Zentrum für Mittelstanndsberatung erstellt für Sie einen professionellen Geschäfts- bzw. Businessplan

Entscheiden Sie sich daher für eine professionelle Unterstützung durch das Zentrum für Mittelstandsberatung. Wir sind die zentrale Fördermittelberatungsstelle in Deutschland und stehen Ihnen in dieser wichtigen Vorbereitungsphase gerne mit unserer langjährigen Erfahrung und Beratern zur Seite. Wir erstellen mit Hilfe unseres speziell konzipierten Software-Tools und basierend auf Ihren Informationen einen fundierten Geschäftsplan.

Darüber hinaus können Sie sich auf Wunsch eine individuell auf Ihr Vorhaben zugeschnittene detaillierte Fördermittelrecherche erstellen lassen, die zum Beispiel die Prüfung Ihres Anspruchs auf einen Gründungszuschuss und weitere Zuschüsse beinhaltet  – ganz gleich ob sich Ihr Unternehmenssitz in Köln, in Stuttgart oder einer anderen Stadt bzw. einem anderen Bundesland befindet. Das Zentrum für Mittelstandsberatung sucht für Sie deutschland- und sogar europaweit nach passenden Fördermitteln für Existenzgründer und bestehende Unternehmen. So können natürlich auch Unternehmensgründer aus Österreich oder Schweiz auf unsere bewährten Dienstleistung zurückgreifen. Auf diese Weise erhalten Sie Ihren Geschäftsplan auf professionellem Niveau und haben somit eine ideale Voraussetzung für Ihr Bankgespräch.

 

Wer ist eigentlich die Zielgruppe eines Geschäftsplanes?

Die Zielgruppe des Geschäftsplanes ist nicht auf potentielle Geldgeber beschränkt, letzten Endes sollten Sie als Gründer den Businessplan für sich selbst anfertigen. Nur so können Sie Ihre Existenzgründung von allen Seiten betrachten, Schwachstellen und Risiken ermitteln und die Existenzgründung an sich noch einmal auf den Prüfstand stellen. Denn, machen wir uns nichts vor: Die Existenzgründung ist ein elementarer Lebensschritt! Auch das Scheitern der Selbstständigkeit ist möglich und sollte als Planungselement Beachtung finden. Als Gründer gehen Sie natürlich erst einmal von einem positiven Geschäftsverlauf aus, aber die Länge der Anlaufzeit und die Höhe der Anlaufkosten werden meist unterschätzt.

Auch münden die Marketing- bzw. Vertriebsmaßnahmen häufig erst Monate später in einen Vertragsabschluss und der Kunde zahlt dann häufig noch (wenn er denn zahlt) zeitlich versetzt. Alle diese Risiken sind in der Liquiditätsplanung (hier geht es um die tatsächlichen Zahlungsflüsse) und somit für den Kapitalbedarf einzukalkulieren. Alternative Möglichkeiten zur zeitnahen Zahlung durch den Kunden sollten unbedingt in den Geschäftsplan einbezogen sein. Beispiele hierzu sind die Vergabe von Skonti, Factoring (Verkauf seiner Forderungen) oder der Aufbau eines geeigneten Mahnwesens.

 

Welchen Planungshorizont hat ein Geschäftsplan?

Der Planungshorizont für einen Businessplan sollte sich auf drei Jahre erstrecken und auf Wunsch des Kreditinstitutes auch auf einen längeren Zeitraum.

 

Wie ist ein Businessplan gegliedert?

Der Geschäftsplan lässt sich grob in drei Bereiche einteilen:

1) Executive Summary:

Der Geschäftsplan wird kurz und knapp (meist auf einer Seite) zusammengefasst sowie die Gründungsidee und die Unternehmenszielsetzung definiert.

2) Schriftliche Ausarbeitung

Hier wird die Geschäftsgründung von allen Seiten aus betrachtet. Die schriftliche Ausarbeitung kann sich in folgende Kapitel gliedern:

  • Persönliche und fachliche Voraussetzungen inklusive Lebenslauf
  • Gründungsidee / Leistungsprogramm inkl. Erläuterungen zur Produkt- und Preisgestaltung, Kundennutzen
  • Markt, Branche und Wettbewerb
  • Produkte, Absatzmengen, Preisgestaltung und Vertrieb
  • Leistungserstellung / Produktion / Einkauf
  • Mitarbeiter
  • Räumlichkeiten
  • Risiko- und Haftungsanalyse
  • Private und betriebliche Versicherungen
  • Namens- und Rechtsformwahl
  • Maßnahmenkatalog bis zur Geschäftseröffnung


Im Kern haben alle Businessplan-Vorlagen die oben genannten Inhalte. Der schriftliche Teil des Geschäftsplans sollte 20 Seiten nicht überschreiten. Der Leser möchte in relativ kurzer Zeit einen umfassenden Überblick über die Gründung erhalten. Lange Ausführungen schaden eher. Sollte der Leser weitere Informationen zu einem Teilbereich wünschen, so wird er das Ihnen als Existenzgründer mitteilen. Gleichzeitig belassen es Kreditinstitute nicht bei der schriftlichen Ausarbeitung. Sie wollen Sie und Ihre Idee persönlich kennenlernen und abschließende Fragen persönlich erläutern. Hier sollte auch auf berechtigte Fragen wie „Wie erschließen Sie den Markt?“ oder „Was machen Sie, wenn Ihre Existenzgründung scheitert?“ eingegangen werden können. In diesem Zusammenhang verkaufen Sie wahrscheinlich das erste Mal Ihr „Produkt“.

3) Planrechnungen

Die Planrechnungen sind das Herz des Geschäftsplanes. Geldgeber, und auch Sie selbst als Gründer, wollen natürlich wissen, ob Ihr Konzept tragfähig ist. Mitarbeiter von Kreditinstituten haben den ganzen Tag mit Zahlen und Geld zu tun. Gehen Sie davon aus, dass Ihre Planungen gründlich studiert und auf Stimmigkeit überprüft werden.

Weitere kostenlose und ausführliche Informationen zum Thema des Artikels erhalten Sie von unseren zertifizierten Beratern.

Dieser Artikel erhebt keinerlei Anspruch auf Vollständigkeit, Richtigkeit und Aktualität. Er enthält keine steuerlichen oder rechtlichen Beratungen, die wir weder anbieten noch durchführen.

Stand: Juli 2014

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