Energiekredit Plus (EK6) Bayern

Bundesland: Bayern

Geldgeber: LfA Förderbank Bayern

 

Was wird gefördert?

Die energetische Verbesserung ist das Hauptziel des Förderprogrammes Energiekredit Plus (EK6). Förderfähig sind Investitionen in effizientere Maschinen oder Anlagen, die eine Verringerung von mindestens 20 % des Energie Verbrauchs erreichen als die zu ersetzenden Maschinen sowie Investitionen in Wärme-/Kälterückgewinnung, die mindestens 20 % des vorhandenen Wärmepotentials zurückgewinnt und stromsparende Beleuchtung, die mindestens 20 % weniger Energie verbraucht als die bisher eingesetzte Beleuchtung. Je nach Vorhaben werden die Beihilfen auf Grundlage der Allgemeinen Gruppenfreistellungsverordnung oder als De-minimis-Beihilfen für das Bundesland Bayern gewährt werden.

 

Wie hoch und in welchem Zeitraum wird gefördert?

In Form eines Darlehens erfolgt die Förderung mit einem maximalen Förderbetrag in Höhe von bis zu 2.Mio. Euro. Als Bemessungsgrundlage dienen alle energierelevanten Kosten. Der Zinssatz des Darlehens beträgt mindestens 1,00 % p.a. und maximal bis zu 6,500 % p.a. bei einer maximalen Zinsbindungsdauer von 20 Jahren. Die Laufzeit beträgt mindestens 4 und maximal bis zu 20 Jahre mit 1-3 tilgungsfreien Anlaufjahren, die daraufhin vierteljährlich und in gleich hohen Raten zu zahlen ist. Die Bereitstellungsprovision in Höhe von2% p.a. wird 6 Monate nach der Darlehenszusage berechnet. Handelt es sich bei der Investition um aktivierbare Wirtschaftsgüterist die Darlehenslaufzeit frei wählbar. Generell ist es dem antragstellenden Unternehmen möglich die Maßnahme in mehrere Darlehen aufzuteilen.

 

Wer wird gefördert?

Angehörige der freien Berufe sowie kleine und mittlere Unternehmen die der gewerblichen Wirtschaft zugehörig sind, sind für das Förderprogramm antragsberechtigt. Die Voraussetzung zur Förderung ist die Einhaltung der Beschäftigtenanzahl mit maximal 249 Angestellten, eine bestehende Unabhängigkeit, und eine Bilanzsumme mit maximal 43 Mio. Euro oder einem Vorjahresumsatz von maximal 50 Mio. Euro. Diese drei Kriterien müssen gleichzeitig in Erfüllung treten und der Sitz des Unternehmens oder eine Betriebsstätte muss im Bundesland Bayern liegen. Von der Förderung ausgeschlossen sind Unternehmen die sich in Schwierigkeiten befinden oder sich in der Vergangenheit fahrlässig über Umweltvorschriften hinweggesetzt und dabei Umweltschäden verursacht haben.

Stand: Oktober 2017

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