Export Bavaria 3.0 – Go International Bayern

Bundesland: Bayern

Geldgeber: Bayerisches Staatsministerium Wirtschaft & Medien, Energie & Technologie

 

Was wird gefördert?

Die Erschließung von neuen Märkten durch eine Aufnahme oder die Neuorientierung von Geschäftsbeziehungen im internationalen Rahmen sind das Ziel des Förderprogrammes. Innerhalb des Förderzeitraumes bis zu 3 Jahren je Land soll eine Markterschließung der Unternehmen durch Vorhaben, wie eine erstmalige Beteiligung an internationalen Messen und Ausstellungen, der Internationalisierung dienende Publikationen (z.B. Firmenprospekte, Warenkataloge und zur Werbung konzipierte Filme), Homepages in Fremdsprachen, Übersetzungskosten im Zuge der Erstellung von fremd- bzw. mehrsprachigen Publikationen, Inseratenschaltung in ausländischen Fachzeitschriften (z.B. Geschäftspartnersuche), Schulungsmaßnahmen, Produktzertifizierung, Berater, sonstige Markterschließungskosten, stattfinden. Für das Bundesland Bayern werden die Beihilfen auf Grundlage der De-minimis-Verordnung gewährt.

 

Wie hoch und in welchem Zeitraum wird gefördert?

Die Förderung wird in Form eines Zuschusses erbracht, dessen maximaler Förderbetrag bei bis zu 20.000 Euro je Unternehmen und Zielmarkt liegen kann. Je nach Sitz des Zuwendungsempfängers im Bundesland Bayern variiert die maximale Förderquote. Eine Kombination des Fördermittels mit anderen Programmen ist nicht gestattet. Die Zuwendung erfolgt auf Basis des Erstattungsprinzips und die Auszahlung der Fördermittel erfolgt nur für bereits getätigte Ausgaben.

 

Wer wird gefördert?

Angehörige der freien Berufe und Unternehmen die der Branche Industrie, Handwerk, Handel, Dienstleistungsgewerbe angehören sind zum Förderantrag berechtigt. Antragsteller müssen zudem eine erforderliche fachliche und kaufmännische Qualifikation vorweisen können. Die Voraussetzung zur Förderung ist die Einhaltung der Beschäftigtenanzahl mit maximal 249 Angestellten, eine bestehende Unabhängigkeit, und eine Bilanzsumme mit maximal 43 Mio. Euro oder einem Vorjahresumsatz von maximal 50 Mio. Euro. Diese drei Kriterien müssen gleichzeitig in Erfüllung treten und der Sitz des Unternehmens oder eine Betriebsstätte muss im Bundesland Bayern liegen.

Stand: Oktober 2017

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