ExpressBürgschaft NRW

Was wird gefördert?

Das Programmziel der Bürgschaftsbank Nordrhein-Westfalen ist es, die mittelständische Wirtschaft zu stärken, indem sie ein Förderprogramm zur Besicherung von Krediten und Avalen vergibt. Förderfähige Vorhaben sind Investitionen in Geschäftserweiterungen und Betriebserweiterungen sowie Betriebsverlagerungen. Ebenfalls sind Betriebsmittel- und Avalrahmenfinanzierungen förderfähig. Für das Bundesland Nordrhein-Westfalen werden die Beihilfen auf Grundlage der De-minimis-Verordnung gewährt.

 

Wie hoch und in welchem Zeitraum wird gefördert?

Die Förderung für die Unternehmen erfolgt anhand von einer Bürgschaft mit einem maximalen Förderbetrag in Höhe von 150.000 Euro Bürgschaftsbetrag, bei Betriebsmittelfinanzierungen liegt der maximale Betrag bei 120.000 Euro. Vorrausetzung ist, dass das Gesamtfremdfinanzierungsvolumen des Vorhabens 400.000 Euro nicht überschreitet. Der Verbürgungsgrad liegt bei 50 % oder 60 % mit einer Laufzeit von maximal 23 Jahren. Die einmalige Gebühr liegt bei 1,5 % des Kreditbetrages mindestens jedoch bei 400 Euro und die laufende Gebühr bei 1,00 % des verbürgten Kreditbetrags bei einem Verbürgungsgrad in der Höhe von 60 % und 0,70 % des verbürgten Kreditbetrags bei einem Verbürgungsgrad in der Höhe von 50 %. Es ist möglich jeweils ein Frei-Jahr zu beantragen.

 

Wer wird gefördert?

Zum Antrag des Förderprogrammes berechtigt sind kleine und mittlere Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft und Angehörige der freien Berufe. Voraussetzung zur Förderung ist die Einhaltung der Beschäftigtenanzahl mit maximal 249 Angestellten, eine bestehende Unabhängigkeit, und eine Bilanzsumme mit maximal 43 Mio. Euro oder einem Vorjahresumsatz von maximal 50 Mio. Euro. Diese drei Kriterien müssen gleichzeitig in Erfüllung treten. Der Firmensitz oder eine Betriebsstätte muss sich im Fördergebiet Nordrhein-Westfalen befinden und das Unternehmen muss bereits seit 3 Jahren oder länger auf dem Markt aktiv tätig sein. Fördervorrausetzung ist ebenfalls, dass die zur Verbürgung beantragten Kredite bzw. Darlehen noch nicht gewährt wurden.

Stand: August 2017

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