GmbH-Gründung: Stammkapital

Das Stammkapital, also der Betrag, der mindestens im Rahmen der Gründung einer GmbH zur Verfügung stehen muss beträgt 25.000,– €.

Dieser Betrag, das sogenannte Stammkapital, muss tatsächlich zur Einzahlung gelangt sein, um die GmbH gründen zu können. Der Betrag muss also auf einem eigenen Konto der GmbH zur Verfügung stehen, es sei denn, es bestehen Sacheinlagen. Bei sogenannten Sachgründungen (auch gemischten Bar- und Sachgründungen) sind besondere Vorschriften zu beachten, die das GmbH-Gesetz regelt. Die Werte derjenigen Gegenstände, die als Sacheinlage eingebracht werden sollen, müssen dabei in einem Sachgründungsbericht aufgeführt und die angenommenen Werte begründet werden, was regelmäßig durch einen Sachverständigen festgestellt werden sollte.

 

Stammkapital für GmbH-Gründung – mehrere Gesellschafter

Bei mehreren Gesellschaftern muss jeder mindestens ein Viertel seiner Stammeinlage erbringen, wobei die Summe dieser Einlagen mindestens die Hälfte des Mindeststammkapitals (= 12.500 €) ergeben muss. Wenn das Gründungskapital eingebracht ist, bedeutet dies aber nicht, dass die GmbH nur mit diesem Gründungskapital haftet. Vielmehr haftet die GmbH mit ihrem gesamten Vermögen, denn die Haftung ist nicht auf das Stammkapital beschränkt. Allerdings handelt es sich auch nicht um eine Art Sicherheitsbetrag, der unangreifbar stets bereit stehen müsste. Vielmehr ist die GmbH berechtigt, dieses Geld auch zu verwenden, beispielsweise auch um die Gründungskosten der GmbH bestreiten zu können.

 

Stammkapital für GmbH-Gründung – Ein-Mann-GmbH

Auch bei einer „Ein-Mann GmbH“ ist die Stammeinlage in voller Höhe zu erbringen, denn es handelt sich um eine gesetzlich vorgeschriebene Leistung, so dass die Stammkapital-Einzahlung für die GmbH in Höhe von 25.000,– € auch nicht umgangen werden kann. Dieser Punkt ist zu beachten und daher notwendiger Bestandteil auch derjenigen Checkliste, die vor Gründung der GmbH erstellt werden sollte.

 

Stammkapital – Sonderfall Mini GmbH

Etwas anderes gilt nur für die Mini GmbH, bei der keine Mindesteinlage vorgeschrieben ist.

Gesetzgebungsintitiativen, die versuchten das GmbH-Stammkapital auf 10.000,– € zu senken, um die GmbH europaweit konkurrenzfähig zu halten, setzten sich nicht durch, zumal als Alternative die Mini GmbH, die Unternehmergesellschaft – haftungsbeschränkt (UG) geschaffen wurde.

 

Stand: September 2014

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