NRW.Bank

NRW Bank

Die NRW.BANK ist eine das Land NRW unterstützende Förderbank. Der Unterstützungsfokus liegt im Bereich der auf struktur- und wirtschaftspolitischen Aufgabenbereiche des Landes NRW.

Der Auftrag ist öffentlich und es wird stets wettbewerbsneutral agiert.

Die durch die NRW.BANK angebotenen Produkte gehen in den Förderfeldern Wohnen & Leben, Gründen & Wachsen sowie Entwickeln & Schützen, von klassischen Krediten bis hin zur individuellen und maßgeschneiderten Beratung.

Dabei bedient sich die NRW.BANK den Förderprogrammen des Landes, des Bundes und der Europäischen Union und kombiniert diese mit eigenen Mitteln.

Der Endkreditnehmer kann in aller Regel die Leistungen der NRW.BANK dabei nicht unmittelbar selber in Anspruch nehmen sondern muss sich über seine Hausbank an die NRW.BANK wenden, da diese am Hausbankverfahren teilnimmt. Eine ausdrückliche Ausnahme ist hier allerdings das Mikrodarlehen, welches über STARTERCENTER NRW beantragt wird und nicht über Kreditinstitute.

Die NRW.BANK wird nicht aktiv in Wettbewerbsgeschäften wie z.B. Immobilienfinanzierung. Dieses Geschäftsfeld wurde bereits von der Landesbank NRW, dem Vorgängerinstitut der NRW.BANK, nicht mehr verfolgt.

Die Haupttätigkeitsbereiche der NRW.BANK sind nachfolgend aufgelistet*:

 

  • Sicherung und Verbesserung der mittelständischen Struktur der Wirtschaft, insbesondere Finanzierungen für Existenzgründungen und -festigungen,
  • staatliche soziale Wohnraumförderung,
  • Bereitstellung von Risikokapital,
  • bauliche Entwicklung der Städte und Gemeinden,
  • Infrastrukturmaßnahmen,
  • Maßnahmen in der Land- und Forstwirtschaft und im ländlichen Raum,
  • Umweltschutz-, Technologie- und Innovationsmaßnahmen,
  • Maßnahmen sozialer, kultureller und wissenschaftlicher Art.

 

An Finanzierungsprojekten, die im Gemeinschaftsinteresse liegen, kann sich die NRW.BANK beteiligen. Hierbei sind Finanzierungen für Gebietskörperschaften und öffentlich-rechtliche-Zweckverbände die Regel.

* Quelle: NRW.BANK (www.nrwbank.de), Stand 11.10.2012

NRW.BANK.Ausland Exportgarantien

Exportgarantien – (Bietungs-, Anzahlungs-, Lieferungs-, Leistungs- und Gewährleistungsgarantien sowie vergleichbare, im Exportgeschäft gängige Garantietypen).

Die Exportgarantien sind im Rahmen der Möglichkeiten des Antragstellers banküblich zu besichern. Die NRW.BANK entlastet Hausbanken mit bis zu 50-%igen Rückgarantien von ihrem Regressrisiko gegenüber inländischen Exporteuren. Die Laufzeit der Exportgarantien darf bei Gewährleistungsgarantien fünf Jahre und bei sonstigen Garantietypen zwei Jahre.

 

NRW.BANK.Auslandskredit

Das Darlehen ist im Rahmen der Möglichkeiten des Antragstellers banküblich zu besichern. Bei Unternehmen, die bereits seit zwei Jahren erfolgreich am Markt tätig sind, ist optional die Beantragung einer 50%-igen Haftungsfreistellung für die Hausbank für Darlehen ab 125.000 EUR vor Beginn des Investitionsvorhabens möglich.

Investitionsdarlehen: mindestens 125.000 EUR;
Betriebsmitteldarlehen: mindestens 25.000 EUR
Höchstbetrag: 10 Mio. EUR

Allgemeine Investitionskosten sowie Kosten, die im Zusammenhang mit der Gründung, der Ingangsetzung, Erwerb und/oder Erweiterung von Niederlassungen oder von Tochtergesellschaften im Ausland anfallen (auch: Kosten für vorbereitende Untersuchungen/ Marktanalysen/ Projektstudien für das Investitionsvorhaben).

 

NRW.BANK.Effizienzkredit

Gefördert werden Investitionsvorhaben, die zu einer dauerhaften Steigerung der Energie- oder Ressourceneffizienz führen (z.B.Maßnahmen zur Energieeinsparung und zur Steigerung der Energieeffizienz, Verringerung des Einsatzes von Rohstoffen und Wasser, Verringerung und Zurückhaltung von Abwasser und Abwasserfrachten, Vermeidung von gewerblichen und industriellen Abfällen, Reduktion von Lärm- und Schadstoffemissionen usw.)

Fördergebiet: Nordrhein-Westfalen

Darlehenshöhe: Min. 25.000 EUR / Max. 5 Mio. EUR

Bei Unternehmen, die bereits seit zwei Jahren erfolgreich am Markt tätig sind, ist optional die Beantragung einer 50-%igen Haftungsfreistellung für Investitionsdarlehen ab 125.000 EUR möglich.

Das Darlehen ist im Rahmen der Möglichkeiten des Antragstellers banküblich zu besichern. Bei Unternehmen, die bereits seit zwei Jahren erfolgreich am Markt tätig sind, ist optional die Beantragung einer 50%-igen Haftungsfreistellung für die Hausbank für Darlehen ab 125.000 EUR vor Beginn des Investitionsvorhabens möglich. 

Förderfähige Investitionskosten; Kosten für Planungs- und Beratungsleistungen im Zusammenhang mit dem Vorhaben können bis zu 10 % der ansonsten förderfähigen Investitionskosten berücksichtigt werden.

 

NRW.BANK.Elektromobilität

Das Darlehensprogramm unterstützt die Landesregierung bei der Erreichung ihres Zieles, Nordrhein-Westfalen als bedeutendsten Wirtschaftsstandort für Elektrofahrzeuge in Deutschland aufzubauen.

Fördergebiet: Nordrhein-Westfalen,

Darlehenshöhe: Min. 25.000 EUR / Max. 5 Mio. EUR

Investitionen im Bereich Forschungs- und Entwicklungsvorhaben, die gemäß „Masterplan Elektromobilität Nordrhein-Westfalen“ den Themengebieten Batterietechnik, Fahrzeugtechnik sowie Infrastruktur und Netze zuzuordnen sind. Erwerb vorgenannter Techniken sowie der Auf- und Ausbau von Ladestationen. Anschaffung von Elektromobilen zu Demonstrationszwecken sowie Erwerb von Flotten von Elektromobilen gefördert werden.

Das Darlehen ist im Rahmen der Möglichkeiten des Antragstellers banküblich zu besichern. Bei Unternehmen, die bereits seit zwei Jahren erfolgreich am Markt tätig sind, ist optional die Beantragung einer 50 %-igen Haftungsfreistellung für die Hausbank möglich. Haftungsfreistellungen werden für Investitionskredite und Betriebsmitteldarlehen ab 125.000 EUR angeboten. Haftungsfreistellungen für kommunale Unternehmen werden von der NRW.BANK nicht gewährt.

NRW.BANK.Gründungskredit

Unterstützung von Gründungs- und Erweiterungsvorhaben innerhalb von 5 Jahren sowie von Unternehmensnachfolgen, tätigen Beteiligung oder deren Aufstockung, die einen nachhaltigen wirtschaftlichen Erfolg erwarten lassen und deren Gesamtfinanzierung gesichert ist.

Vorhaben: Erwerb von Grundstücken und Gebäuden, Baumaßnahmen und Kosten für Außenanlagen, Anschaffung und/oder Herstellung von Betriebs- und Geschäftsausstattung, Kauf von immateriellen Wirtschaftsgütern, soweit diese aktiviert werden, Beschaffung und Aufstockung des Material-, Waren- oder Ersatzteillagers, Übernahme eines bestehenden KMU oder einer bestehenden freiberuflichen Praxis oder der Erwerb einer tätigen Beteiligung an solchen Betriebsmittelbedarf, Kosten für extern erworbene Beratungsdienstleistungen, Kosten für erste Messeteilnahmen.

Das Darlehen min. 25.000 EUR / max. 10 Mio. EUR ist im Rahmen der Möglichkeiten des Antragstellers banküblich zu besichern.  

 

NRW.BANK.Innovationskredit

Stärkung der Innovationstätigkeit in Nordrhein-Westfalen durch Bereitstellung zinsverbilligter Kredite an kleine und mittelständische Unternehmen zur Finanzierung von Innovationsvorhaben.

Investitionsvorhaben in Technologiefeldern (z. B. Maschinen- und Anlagenbau, Produktionstechnologien, Neue Materialien, Energie, Umwelt, Medizintechnik, Biotechnologie, Micro-/ Nano- und Optotechnologien, Verkehr, Logistik). Unternehmen (KMU) und Angehörige freier Berufe ab 5 Jahre nach Aufnahme der Geschäftstätigkeit. 

Branchen: Maschinen- und Anlagenbau, Produktionstechnologie, Energiewirtschaft, Umwelttechnologie, Medizintechnik, Biotechnologie, Micro-/ Nano- und Optotechnologien, Verkehr, Logistik.

 

NRW.BANK.Kreativkredit

Was wird gefördert?

Das Ziel des Förderprogrammes der NRW.BANK.Kreativkredit ist es, Nordrhein-Westfalen als Standort für die Kreativbranche zu stärken und die Kreativwirtschaft des Bundeslandes zu fördern. Förderfähige Vorhaben können Auftrags- oder Projektfinanzierungen sein. Bei den Auftragsfinanzierungen muss ein konkreter Auftrag vorliegt, bei den Projektfinanzierungen liegt kein konkreter Auftrag oder Vertrag vor.

 

Wie hoch und in welchem Zeitraum wird gefördert?

Bei dem Förderprogramm der NRW.BANK handelt es sich um ein Darlehen mit einem Förderbetrag der bei mindestens 5.000 Euro und maximal bei 25.000 Euro liegen kann. Das Darlehen ist nicht zu besichern. Der Finanzierungsanteil der Auftragsfinanzierungen kann bei bis zu 70 % des Auftragswertes liegen und bei der Projektfinanzierung bei bis zu 100 % der Projektkosten. Der Zinssatz für die Darlehensförderung liegt bei 6,900% und ist fest für die gesamte Laufzeit. Für das Bundesland Nordrhein-Westfalen werden die Beihilfen auf Grundlage der De-minimis-Verordnung gewährt. Bei der Auftragsfinanzierung beträgt die maximale Darlehenslaufzeit die gesamte Auftragsdauer zuzüglich 3 Monaten, bei der Projektfinanzierung 4 Jahre mit einem tilgungsfreien Zeitraum von 6 Monaten. Eine außerplanmäßige Rückzahlung des gesamten Darlehens ist ohne Kosten jederzeit möglich und generell entfällt eine Bereitstellungsprovision für die Fördernehmer.

 

Wer wird gefördert?

Zum Antrag des Förderprogrammes berechtigt sind Angehörige der freien Berufe, Gewerbetreibende und Gesellschaften bürgerlichen Rechts, GbR und Gesellschaften mit beschränkter Haftung, GmbH. Die Unternehmen müssen der Kreativwirtschaftsbranche angehören, hierunter zählen unteranderen, Architektur, Buch, Design, Film, Kunst, Darstellende Kunst, Musik, Presse, Rundfunk, Software/ Games und die Werbebranche. Voraussetzung zur Förderung ist die Einhaltung der Beschäftigtenanzahl mit maximal 249 Angestellten, eine bestehende Unabhängigkeit, und eine Bilanzsumme mit maximal 43 Mio. Euro oder einem Vorjahresumsatz von maximal 50 Mio. Euro. Diese drei Kriterien müssen gleichzeitig in Erfüllung treten. Der Firmensitz oder eine Betriebsstätte muss sich im Fördergebiet Nordrhein-Westfalen befinden. Handelt es sich um den Antrag zur Projektförderung, muss das Unternehmen bereits seit 3 Jahren erfolgreich am Markt tätig sein. 

 

NRW.BANK.Mittelstandsfonds

Stärkung der Innovationstätigkeit in Nordrhein-Westfalen durch Bereitstellung zinsverbilligter Kredite an kleine und mittelständische Unternehmen zur Finanzierung von Innovationsvorhaben.

Vorhaben: Akquisitionsfinanzierung, Markterschließung, Vertriebsausbau, Nachfolgeregelungen, Produktionserweiterungen und Diversifizierung.

Höhe: Min. 1 Mio. EUR / Max. 7 Mio. EUR

Eine Kombination mit anderen Fördermittelprogrammen der NRW.BANK ist möglich. 

 

NRW.BANK.Mittelstandskredit

Schaffung und Sicherung von Arbeits- und Ausbildungsplätzen insbesondere in Nordrhein-Westfalen durch Unterstützung von mittelständischen Unternehmen und freiberuflich Tätigen. Erwerb von Grundstücken und Gebäuden, Baumaßnahmen und Bau von Außenanlagen, Erwerb von Betriebs- und Geschäftsausstattung (Maschinen, Fahrzeuge etc.), Kauf von immateriellen Wirtschaftsgütern, Beschaffung und Aufstockung des Material-, Waren- oder Ersatzteillagers, Immobilieninvestitionen.

Finanzierungshöhe: min. 25.000 EUR / max. 10 Mio. EUR.

Das Darlehen ist im Rahmen der Möglichkeiten des Antragstellers banküblich zu besichern. Bei Unternehmen ist optional die Beantragung einer 50-%igen Haftungsfreistellung für die Hausbank, alternativ zu einer Bürgschaft über die Bürgschaftsbank NRW, möglich. Haftungsfreistellungen werden für Investitions- und Betriebsmittelkredite ab 125.000 EUR angeboten.

NRW.BANK.Pflege und Betreuung

Gewährung langfristiger Finanzierungen zu günstigen Konditionen für die Bereitstellung von Infrastruktur für pflegebedürftige und behinderte Menschen in Nordrhein-Westfalen.

Modernisierung, Sanierung und Umgestaltung von Altenwohn- und Pflegeheimen zu alternativen Pflege- und Betreuungsformen insbesondere betreutem Wohnen; Modernisierung und Sanierung von Werkstätten für behinderte Menschen.

Förderfähige, betriebsnotwendige Investitionskosten, z.B. gewerbliche Baukosten und Baunebenkosten, Erwerbskosten von Gebäuden, Einrichtungs- und Ausstattungskosten.

Der Förderhöchstbetrag ist 5 Mio. Euro.  

 

NRW.BANK.Seed-Fonds als Eigenkapitalersatzprogramm

Unterstützung und Verstärkung der Gründung von jungen dynamischen Unternehmen mit neuen Technologien, dient zur Erstrundenfinanzierung zur Stärkung des Eigenkapitals des Unternehmens und zur Erhöhung der Liquidität. Maximal 500.000 Euro. Maximal 49 %.

Branchen: Informations- und Softwaretechnologie, Mikro- und Nanotechnologie, Biotechnologie und Robotertechnik, Umwelttechnologie und alternative Energie sowie Maschinenbau, Life Sciences und Medizintechnik, Kommunikationstechnologie, Ingenieurwissenschaft, Verfahrens- und Automatisierungstechnik und weitere.

Investitionsort: Nordrhein-Westfalen

 

NRW.BANK.Universalkredit

Zielgruppe sind Unternehmen und Existenzgründer, Freiberufler.

Schaffung und Sicherung von Arbeits- und Ausbildungsplätzen in NRW durch Unterstützung von Existenzgründern/ -innen und mittelständischen Unternehmen und freiberuflich Tätigen.

Bei Unternehmen, die bereits seit zwei Jahren erfolgreich am Markt tätig sind, kann optional für Investitions- und Betriebsmitteldarlehen ab 125.000 EUR eine 50%-ige Haftungsfreistellung für die Hausbank beantragt werden.

Das Darlehen in Höhe von maximal 10 Mio Euro ist im Rahmen der Möglichkeiten des Antragstellers banküblich zu besichern.

Investitionsort ist Nordrhein-Westfalen oder bei positivem NRW Effekt auch außerhalb Nordrhein-Westfalens.

 

NRW.BANK.Venture Fonds

Bereitstellung von Eigenkapital für die Expansion für Unternehmen mit hohem Wachstumspotenzial. Dadurch erhält das Unternehmen die Möglichkeit der Realisierung von Innovationspotenzialen und der Verbesserung des Unternehmensratings. Maximal 5 Mio. Euro.

Wichtig: Mindestens ein weiterer Investor stellt ebenfalls Kapital zur Verfügung.

Stand: September 2014

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