Ökokredit (ÖK8) – Bayern

Bundesland: Bayern

Geldgeber: LfA Förderbank Bayern

 

Was wird gefördert?

Durch das Fördermittel sollen Investitionen in den Umweltschutz zu Verbesserungen der Umweltsituation, Klimaschutz und Ressourcenschonung/-effizienz führen. Förderfähige Vorhaben sind Investitionen in Abwasserreinigung, Luftreinhaltung, Lärm- und Erschütterungsschutz, Kreislaufwirtschaft, Ressourceneffizienz und Boden- und Grundwasserschutz. Für das Bundesland Bayern können die Beihilfen entweder auf Grundlage der AGVO oder als De-minimis Beihilfe gewährt werden. Handelt es sich bei den Maßnahmen um Investitionen, die über gesetzliche Umweltauflagen hinausgehen, können diese bevorzugt gefördert werden.

 

Wie hoch und in welchem Zeitraum wird gefördert?

Das Förderprogramm unterstützt die Antragsteller anhand eines Darlehens, dessen maximaler Förderbetrag bei maximal 2 Mio. Euro und einem maximalen Finanzierungsanteil von bis zu 100% liegen kann. Der Zinssatz des Darlehens kann zwischen 1,000 % p. a. und 6,500 % p. a. mit einer maximalen Zinsbindungsdauer von bis zu 20 Jahren betragen. Die Mindestlaufzeit liegt bei 4 Jahren mit 1 bis 3 tilgungsfreien Anlaufjahren, diese werden dann vierteljährlich und in gleichen hohen Raten erhoben. Die Bereitstellungsprovision erfolgt ein halbes Jahr nach der Darlehenszusage und beträgt 2 % p. a.

 

Wer wird gefördert?

Zum Antrag berechtigt sind kleine und mittlere Unternehmen sowie Angehörige der freien Berufe die der gewerblichen Wirtschaft zugehörig sind. Die Voraussetzung zur Förderung ist die Einhaltung der Beschäftigtenanzahl mit maximal 249 Angestellten, eine bestehende Unabhängigkeit, und eine Bilanzsumme mit maximal 43 Mio. Euro oder einem Vorjahresumsatz von maximal 50 Mio. Euro. Diese drei Kriterien müssen gleichzeitig in Erfüllung treten. Im Fördergebiet Bayern muss sich der Firmensitz oder eine Betriebsstätte des Unternehmens befinden. Vom Antrag ausgeschlossen sind Unternehmen, die sich in Schwierigkeiten befinden oder an denen die öffentliche Hand direkt oder indirekt mehrheitlich beteiligt ist sowie geplante Maßnahmen, die eine Förderung nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz oder dem Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz in Anspruch nehmen.

 

Stand: Oktober 2017

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