Zuwendungen in der Gesundheitswirtschaft Nordrhein-Westfalen

Bundesland: Nordrhein- Westfalen

Geldgeber: Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung

 

Was wird gefördert?

Das Förderprogramm hat für das Bundesland Nordrhein-Westfalen zum Ziel, die Wettbewerbsfähigkeit von kleinen und mittleren Unternehmen im Bereich der Gesundheitswirtschaft zu stärken. Hierdurch soll der Standorte Nordrhein-Westfalen an Bedeutung gewinnen und es soll zu einer Verbesserung der Versorgungssituation der Patienten führen. Für das Bundesland Nordrhein-Westfalen kann die Förderung entweder in Form einer De-minimis-Beihilfe oder auf der Grundlage der Allgemeinen Gruppenfreistellungsverordnung, der so genannten AGVO, gewährt werden.

 

Wie hoch und in welchem Zeitraum wird gefördert?

Das Förderprogramm gewährt dem Antragsteller einen Zuschuss dessen Förderbetrag mindestens 25.000 Euro beträgt und dessen Finanzierungsanteil bis zu maximal 100 % betragen kann. Als zuwendungsfähig Kosten können Personalausgaben, Gemeinausgaben, Sachausgaben, Reisekosten und Investitionen geltend gemacht werden. Eine Auszahlung des Zuschusses erfolgt sobald die förderfähigen Ausgaben vom Zuwendungsempfänger getätigt, zahlenmäßig nachgewiesen und von der bewilligenden Stelle geprüft wurden.

 

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind kleine und mittlere Unternehmen, die der gewerblichen Wirtschaft zugehörig sind und freie Berufe sowie sonstige Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, Einrichtungen des Gesundheitswesens, Universitäten, Forschungsinstitute, Ingenieurbüros und Krankenhäuser sowie Pflegeeinrichtungen und juristische Personen des öffentlichen (außerhalb der Landesverwaltung) und des privaten Rechts, wenn diese Projekte mit unmittelbarem Transferbezug zu Unternehmen durchführen und ebenfalls Einrichtungen der technologischen und wissenschaftlichen Infrastruktur, Gemeinschaftseinrichtungen der Wirtschaft. Fördervoraussetzung ist, dass das Projekt in Nordrhein-Westfalen umgesetzt wird und die Laufzeit der Projekte drei Jahre nicht überschreitet.

Stand: Januar 2018

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