Hoffnung / Liquiditätssicherung für Corona-geschädigte Unternehmer durch Steuererleichterungen!

„65% unserer Umsätze sind weg!“ klagt die Bedienung eines Münchner Gasthofes. Man sieht es ihr an, sie macht sich Sorgen. Die Hälfte Ihrer Gasträume hat sie geschlossen. Die Schließung der Schule bis zu den Osterferien stellt sie persönlich vor großen Herausforderungen. Noch hat Sie keine Kinderbetreuung gefunden.

 
Was bedeuten Umsatzeinbußen in einem so großen Ausmaß für Unternehmer/innen? Sie werden durch Corona in Ihrer Existenz gefährdetet. Die Angst vor dem Coronavirus lässt Ihre Kunden zu Hause bleiben.

 
Haben auch Sie Sorgen um Ihre Existenz wie viele mittelständische Unternehmer und Dienstleister in diesen Tagen? Hoffnung verspricht jetzt neben den schon bewilligten Fördermitteln und Zuschüssen wie durch die Erleichterung des Kurzarbeitergeldes der Bundesregierung ausgerechnet die Finanzverwaltung:  Am 13.3.2020, mitten in der existenzbedrohenden Corona-Krise, hat das Bundesministerium für Finanzen (BMF) steuerliche Hilfsangebote der Finanzämter in Aussicht gestellt.
 

Diese sind laut einem BMF-Schreiben z.B.,

–        Herabsetzung oder Aussetzung von Steuervorauszahlungen

–        Stundung von Steuerschulden

–        Erlass von Säumniszuschlägen

–        Verzicht auf Vollstreckungsmaßnahmen

 

Steuersenkungen sind noch nicht erkennbar, diese werden vielleicht noch für betroffene Betriebe kommen.


Unser Beraterteam steht Ihnen gerne weiter im Dschungel der Unterstützungsmaßnahmen und bei Ihrer individuellen Liquiditätssicherung in diesen für uns alle bedrohlichen Tagen bei.   

Stand: März 2020

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Dieser Artikel erhebt keinerlei Anspruch auf Vollständigkeit, Richtigkeit und Aktualität. Er enthält keine steuerlichen oder rechtlichen Beratungen, die wir weder anbieten noch durchführen.