Corona – Informationen und Hilfe für Unternehmen und Selbstständige

Fördermittel, Zuschüsse und spezielle Kredite

Coronavirus: Staatliche Liquiditätshilfen für Unternehmen und Selbständige

Die Coronavirus-Pandemie droht nun auch Deutschland lahm zu legen! Immer mehr Unternehmen und Selbständige leiden unter den Folgen der Virusverbreitung und benötigen dringend Liquidität.

Die Politik hat umfangreiche Hilfen und Kredite versprochen. Auch die Zugangsvoraussetzungen sollen gelockert werden. So sollen bei staatlichen Krediten nun bis zu 80% Haftungsfreistellung gewährt werden (bislang max. 50%). Das kann Ihnen helfen, schnell zu dringend notwendigem Geld zu kommen.

Was müssen Sie tun?

Im ersten Schritt Ihr Geschäftskonzept überprüfen, im zweiten Schritt Ihren Liquiditätsbedarf sorgfältig und plausibel ermitteln, dann die Mittel beantragen

Je besser Sie vorbereitet sind, umso schneller kann Ihr Antrag geprüft werden. Schließlich werden gerade jetzt tausende Unternehmen und Unternehmer Hilfe beantragen.

Sprechen Sie mit uns, wir helfen Ihnen gerne! Schnell und kompetent! Und gleichzeitig können wir auch prüfen, welche weiteren Zuschüsse und Fördermöglichkeiten für Sie in Frage kommen.

Entschädigung für Selbstständige – Corona-Virus

Im Verhältnis zu Arbeitnehmern tragen Selbständige das eigene unternehmerische Risiko: Ohne Arbeit grundsätzlich kein Geld. Jedoch erhalten Selbständige im Ansteckungsfall nach dem Gesetz zur Verhütung und Bekämpfung von Infektionskrankheiten (IfSG) den Verdienstausfall ersetzt.

Nach § 56 I, III S.4 IfSG wird für die Höhe ein Zwölftel des Arbeitseinkommens aus der entschädigungspflichtigen Tätigkeit zugrunde gelegt. Maßgeblich für die Berechnung ist damit der letzte Steuerbescheid. Zur Entschädigungszahlung verpflichtet ist das Land, in dem das Verbot erlassen wird (§ 66 Abs. 1 Hs. 1 IfSG).

Corona-Virus: Kurzarbeitergeld

Nachfolgend klären wir über die wichtigsten Fragen zum Kurzarbeitergeld für Unternehmer auf. In Zeiten der Corona-Pandemie wird ein vorrübergehender Arbeitsausfall nahezu unausweichlich sein. Um Kündigungen zu vermeiden, zahlt die Agentur für Arbeit ein sog. Kurzarbeitergeld als teilweisen Ersatz für den durch einen vorübergehenden Arbeitsausfall entfallenen Lohn.

Wann wird Kurzarbeitergeld gezahlt?

Zunächst muss zwischen dem Arbeitgeber und Arbeitnehmer eine Reduzierung der Arbeitszeit im Betrieb vertraglich vereinbart sein, wodurch ein erheblicher Arbeitsausfall mit Entgeltausfall einhergeht.

In der gegenwärtigen Zeit der Corono-Pandemie bedeutet das für Arbeitgeber, dass sie bei vorrübergehenden wesentlicher Verringerung der üblichen Arbeitszeit Kurzarbeitergeld erhalten können.

Für wen gilt der Anspruch auf Kurzarbeitergeld?

Alle ungekündigten Arbeiternehmer, die durch die Kurzarbeit einen Gehaltsausfall von über 10 % haben und weiterhin versicherungspflichtig beschäftigt sind haben Anspruch auf Kurzarbeitergeld. Wenn die Erheblichkeitsschwelle von gegenwärtig 1/3 der Belegschaft erreicht wurde (d. h. mindestens 1/3 der Belegschaft hat einen Arbeitsausfall von über 10 %), können auch ungekündigte und versicherungspflichtige Arbeitnehmer, mit einem Arbeitsausfall von 10 % oder weniger Kurzarbeitergeld erhalten.

Umsetzung der Zahlung von Kurzarbeitergeld

Kurzarbeitergeld kann bei Auftragsausfällen durch entsprechende Vereinbarung zur Reduzierung von Arbeitszeit im Betrieb kurzfristig eingeführt und der zuständigen Bundesagentur für Arbeit angezeigt werden.

Der Arbeitgeber berechnet sodann das zu zahlende Kurzarbeitergeld und zahlt es an die Arbeitnehmer aus. Anschließend wird ein Erstattungsantrag bei der zuständigen Bundesagentur für Arbeit gestellt. Nach positiver Antragsprüfung erstattet die Bundesagentur für Arbeit dem Arbeitgeber das bereits gezahlte Kurzarbeitergeld.

Umfang der Reduzierung der Arbeitszeit

Die Reduzierung richtet sich nach der entsprechenden Auftragslage und kann auch bis zu 100 % betragen. Das heißt: Die Arbeit wird dann vollständig vorrübergehend eingestellt.

Höhe des Kurzarbeitergeldes

Die Höhe berechnet sich nach dem Nettoentgeltausfall. Die Kurzarbeiter erhalten grundsätzlich 60 % des ausgefallenen pauschalierten Nettoentgelts. Lebt mindestens ein Kind mit im Haushalt des Arbeitsnehmers, beträgt das Kurzarbeitergeld 67 % des ausgefallenen pauschalierten Nettoentgelts.

Eine Tabelle zur Errechnung des Kurzarbeitergelds von der Bundesagentur für Arbeit finden Sie hier:

https://www.arbeitsagentur.de/datei/kug050-2016_ba014803.pdf

Dauer der Zahlung

Kurzarbeitergeld wird für 12 Monate gezahlt. Die Zahlungsdauer kann durch Rechtsverordnung des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales auf bis zu 24 Monate verlängert werden.

Resturlaub von Arbeitnehmerin

Bestehen noch übertragbare Resturlaubsansprüche des Arbeitnehmers aus dem Vorjahr, sind diese grundsätzlich zur Vermeidung der Zahlung von Kurzarbeitergeld zu nehmen. Eine Anordnung des Arbeitgebers, den Jahresurlaub zunächst zu verbrauchen, ist jedoch unwirksam.

Antrag auf Kurzarbeitergeld

Um Kurzarbeitergeld für die Arbeitnehmer zu erhalten, müssen Arbeitgeber den Antrag zuvor bei der zuständigen Agentur für Arbeit beantragen. Diese prüft dann, ob für sie die Voraussetzungen für die Leistung erfüllt sind.

Hier erfahren Sie, welche Arbeitsagentur für Sie zuständig ist: https://con.arbeitsagentur.de/prod/apok/metasuche/suche/dienststellen?in=arbeitsagenturen

Online-Antrag:

https://www.arbeitsagentur.de/unternehmen/finanziell/kurzarbeitergeld-uebersicht-kurzarbeitergeldformen

Richten Sie im Übrigen alle mit Kurzarbeit verbundenen Fragen am besten direkt an Ihre zuständige Arbeitsagentur.

Weitere Quellen:

Merkblatt Kurzarbeitergeld von der Bundesagentur für Arbeit: https://www.arbeitsagentur.de/datei/merkblatt-8a-kurzarbeitergeld_ba015385.pdf

Fragen und Antworten zum Kurzarbeitergeld:

https://www.bmas.de/SharedDocs/Downloads/DE/kug-faq-kurzarbeit-und-qualifizierung.pdf?__blob=publicationFile

Corona-Virus: Gibt Ihnen Ihre Hausbank kein Geld?

Hilfe verspricht das Öffentliches Beteiligungskapital für Kleinunternehmen.

Das Mikromezzaninfonds Deutschland gibt Ihnen Beteiligungskapital bis 75.000 Euro.

Die Vorteile liegen auf der Hand:

  • Keine Einschaltung der Hausbank
  • Sicherheiten müssen nicht (!) gestellt werden
  • es ist kein Darlehen, sondern eine stille Beteiligung
  • einfaches Antragsverfahren

 
Sollte Ihr Hausbank Ihnen kein Geld geben, ist das Mikromezzaninfonds Deutschland eine Alternative.

Weitere staatliche Hilfen in der Corona-Krise sind Kurzarbeitergeld, steuerliche Erleichterungen, Entschädigung für Personalkosten bei von Quarantäne betroffenen Beschäftigten, Finanzierung von Investitionen und Innovationen, so auch Digitalisierungsvorhaben. Die Schaffung von Betriebsmitteln auf Grund von Liquiditätsherausforderungen wird unseres Erachtens eine der Grundaufgaben der staatliche Förderung sein

Corona-Krise: Staatliche Hilfen für Unternehmen und Selbstständige

Die Bundesregierung unterstützt Unternehmen und Selbständige, die von den Auswirkungen des Covid-19 Virus betroffen sind, mit einem umfangreichen Notfallpaket. So stehen den betroffenen Firmen und Personen zinsgünstige Überbrückungs-Kredite der KfW, Zuschüsse für Investitionen sowie auch staatliche Garantien und Bürgschaften zur Verfügung.

Auch Erleichterungen beim Kurzarbeitergeld sollen die Unternehmen entlasten. Die bereits bestehenden Fördermittel des Bundes werden dafür mit frischem Kapital ausgestattet und der Zugang zu den Krediten teilweise deutlich erleichtert. Auch die einzelnen Bundesländer haben Förderprogramme aufgelegt, von denen Unternehmer in der Krise profitieren können. Wenn Sie als Unternehmen oder Selbständiger Liquiditätsprobleme befürchten, einen Überbrückungskredit benötigen oder sich über die Fördermöglichkeiten in der Corona-Krise informieren möchten, hilft Ihnen unser Fördermittel-Kurzcheck.

Covid-19: Fördermittel und Zuschüsse für innovative und forschende Unternehmen.

Das Bundesministerium für Bildung und Forschung stellt seit dem 3. März 2020 nicht rückzahlbare Zuschüsse für Forschungs- und Entwicklungsmaßnahmen zur Erforschung und Bekämpfung des Covid-19 Virus zur Verfügung. Gefördert werden Einzelvorhaben und Forschungsverbünde (mit bis zu drei Partnern an verschiedenen Einrichtungen), die folgende Punkte adressieren:

  • die Biologie des Virus und seine Übertragung;
  • Tier- und Umweltforschung über den Ursprung des Virus, einschließlich der Bekämpfungsmaßnahmen an der Schnittstelle zwischen Mensch und Tier;
  • epidemiologische Studien;
  • klinische Charakterisierung und klinisches Management der durch das Virus verursachten Krankheiten;
  • Infektionsprävention und -kontrolle, einschließlich der besten Möglichkeiten zum Schutz der Beschäftigten im Gesundheitswesen;
  • Forschung und Entwicklung von Medikamenten und anderen Therapieverfahren sowie die Entwicklung neuer diagnostischer Ansätze (Forschung zur Impfstoffentwicklung und marktnahe Diagnostikaentwicklung sind nicht Gegenstand der Förderung);
  • Begleitforschung und ELSA-Forschung im Zusammenhang mit dem Ausbruchsgeschehen.

Die Förderdauer beträgt bis zu 18 Monate, die Förderhöhe für die zuwendungsfähigen Ausgaben bis 2 Millionen Euro. Die entstehenden Kosten werde ja nach Fördermodul bis zu 100% übernommen. Anträge müssen beim Projektträger bis zum 11. Mai 2020 gestellt haben. Unsere zertifizierten Fördermittelberater unterstützen Sie gerne bei Klärung der Frage, ob dieses Förderprogramm für Sie in Frage kommt und bieten Hilfestellung bei der Antragstellung.

Das Corona-Virsus als Wachstumschance für bestimmte Branchen

Viele Unternehmer und Selbständige geraten durch die Auswirkungen der Corona-Krise zunehmend unter Druck. Zu ihrer Rettung hat die Bundesregierung ein umfangreiches Maßnahmenpaket geschnürt. Doch in der Krise gibt es auch Wachstums-Chancen für bestimmte Branchen. Die Produktion von Hygieneartikeln und haltbaren Lebensmitteln erlebt zu Zeit einen wahren Boom. Aber auch bei bestimmten Dienstleistungen zieht die Nachfrage aktuell an: Häusliche Pflege und Heimbetreuung, IT-Dienstleistungen für mobiles Arbeiten und Softwarelösungen für die Durchführung von Online-Konferenzen sind gefragt wie nie. Aber auch jede Art von Lieferdiensten profitiert von der aktuellen Situation.

Wer als Unternehmer der steigenden Nachfrage gerecht werden will und Kapital für Wachstum oder Investitionen benötigt, kann öffentliche Zuschüsse und Fördermittel in Anspruch nehmen. Das gleiche gilt für Unternehmensgründer, die sich in den boomenden Branchen selbständig machen wollen. Unser Beraterteam hilft Ihnen gerne dabei herauszufinden, mit welchen Fördermaßnahmen Sie Ihr geplantes Vorhaben optimal unterstützen können.

Gastronomie und Corona-Krise: „Liquide bleiben und kühlen Kopf bewahren“

Die Corona-Krise trifft die Gastro-Branche mit voller Wucht. Umsatzeinbußen und Stornierungswellen sind die Folge. Eine Reihe von staatlichen Hilfen sind beschlossenoder angekündigt. Keiner weiß, ob das Geld kommt (kein Rechtsanspruch), wenn ja, wann es kommt und in welchem Umfang. Es ist zu vermuten, dass für viele Betriebe, besonders die mit geringen Liquiditätsreserven, die Hilfe zu spät kommt.

Jetzt ist der Unternehmer als Krisenmanager gefragt. Er sollte sich auf die Maßnahmen konzentrieren, die er selber initiieren oder beeinflussen kann. In jeder Krise steckt auch eine Chance. Alles muss auf den Prüfstand. „Es gilt mit dem schlimmsten zu rechnen und sich trauen, radikal zu handeln“.

Hier einige Handlungsfelder:

Personal: Anmelden von Kurzarbeit, Abbau von Überstunden, Anordnung von Zwangsurlaub, betriebsbedingte Änderungskündigung oder Entlassungen.

Einkauf: Straffen von Warenkörben, Überprüfen des Lieferanten-Portfolios, Reduzierung von Lagerbeständen, Verschärfung der Rechnungsprüfung und Prüfung der Rückvergütung aus 2019.

Fixe Kosten: Verträge prüfen und versuchen eine Möglichkeit zu finden, fixe Belastungen zu reduzieren oder zu stunden. Dies gilt u. a. für Pacht, Energie, Ware oder Service-Leistungen.

Verträge: Prüfen sie ihre eigenen AGB’s, Bankett- und Bewirtungsverträge mit Blick auf zukünftige Stornierungsbedingungen.

Geplante Vorhaben: Versuchen sie geplante Investitionen zu stornieren oder zu verschieben – dazu zählen auch Neueinstellungen.

Nachfrage: Kommen die Gäste nicht ins Restaurant, kommen sie zu den Gästen. Das bedeutet, denken sie über einen Liefer- oder Abholdienst nach.

Kommunikation: Sind sie proaktiv, suchen sie das Gespräch mit ihren Mitarbeitern und Geschäftspartnern. Versuchen sie die negative Entwicklung der finanziellen Situation möglichst gering zu halten bzw. etwaigen Ausfällen vorzubeugen.

All die Maßnahmen haben ein Ziel: Liquidität zu wahren.

Hoffnung / Liquiditätssicherung für Corona-geschädigte Unternehmer durch Steuererleichterungen!

„65% unserer Umsätze sind weg!“ klagt die Bedienung eines Münchner Gasthofes. Man sieht es ihr an, sie macht sich Sorgen. Die Hälfte Ihrer Gasträume hat sie geschlossen. Die Schließung der Schule bis zu den Osterferien stellt sie persönlich vor großen Herausforderungen. Noch hat Sie keine Kinderbetreuung gefunden.

 
Was bedeuten Umsatzeinbußen in einem so großen Ausmaß für Unternehmer/innen? Sie werden durch Corona in Ihrer Existenz gefährdetet. Die Angst vor dem Coronavirus lässt Ihre Kunden zu Hause bleiben.

Haben auch Sie Sorgen um Ihre Existenz wie viele mittelständische Unternehmer und Dienstleister in diesen Tagen? Hoffnung verspricht jetzt neben den schon bewilligten Fördermitteln und Zuschüssen wie durch die Erleichterung des Kurzarbeitergeldes der Bundesregierung ausgerechnet die Finanzverwaltung:  Am 13.3.2020, mitten in der existenzbedrohenden Corona-Krise, hat das Bundesministerium für Finanzen (BMF) steuerliche Hilfsangebote der Finanzämter in Aussicht gestellt.
 
Diese sind laut einem BMF-Schreiben z.B.,

–        Herabsetzung oder Aussetzung von Steuervorauszahlungen

–        Stundung von Steuerschulden

–        Erlass von Säumniszuschlägen

–        Verzicht auf Vollstreckungsmaßnahmen

 

Steuersenkungen sind noch nicht erkennbar, diese werden vielleicht noch für betroffene Betriebe kommen.

Der Corona-Virus hat das Gast- und Hotelgewerbe fest im Griff

Leere Hotelzimmer, verwaiste Tagungssäle und leere Restaurants– die Corona-Krise trifft Deutschlands Hoteliers, Gastronomen und Caterer mit aller Härte. Bereits jetzt befinden sich viele Betriebe am Rande der wirtschaftlichen Belastbarkeit.

Zunächst waren vor allem Betriebe in Messestädten betroffen. Mittlerweile leidet die gesamte Branche – ob Hotels, Restaurants, Caterer, Kneipen, Bars, Clubs, ob Betriebs-, Stadion- und Verkehrsgastronomie, ob in der Stadt oder auf dem Land.

Die Situation verschärft sich von Tag zu Tag. Für die Unternehmen sind es massive Verluste, die nicht zu kompensieren sind. Laut einer Anfang März durchgeführten DEHOGA-Blitzumfrage beklagen 82,9 % der Hoteliers und 84,5% der Eventcaterer Umsatzeinbußen. In der Gastronomie melden 72,9% der Betriebe teilweise dramatische Umsatzverluste.

Hinzu kommt, dass fehlendem Neugeschäft. 90,4% der Befragten berichten über Rückgänge bei Neubuchungen. Dabei betreffen die Umsatzausfälle vor allem das Firmengeschäft. Mit zunehmender Einschränkung der sozialen Kontakte ist zu erwarten, dass auch die private Nachfrage spürbar zurückgehen wird.

Ohne schnelle, effektive Hilfen wird es eine Welle von Insolvenzen geben, die tausende von Arbeitsplätzen kosten wird.

Virtuelle Beratung während des Corona-Virus

Auch Bestandsunternehmen und Existenzgründer sind vom Cortona-Virus betroffen. Kleinen Unternehmen und Selbstständigen fehlt oftmals die nötige Liquidität, um die derzeitigen und bevorstehenden Umsatzeinbußungen zu überstehen. Die Angst sich anzustecken, ist allgegenwärtig, daher werden vermehrt Dienstreisen oder Meetings abgesagt und auf das Homeoffice verlegt.

Mit unseren digitalen Softwarelösungen ist es möglich, Ihnen eine virtuelle Online-Beratung anzubieten, sie können zu Haue oder in Ihrem Unternehmen bleiben. Egal ob es sich bei der benötigten Leistung um das Erstellen eines Businessplans, das Suchen und Finden von öffentlichen Fördermittel und Zuschüssen handelt oder Sie ein neues Geschäftsmodell entwickeln möchten: wir stehen Ihnen (digital) zur Seite.

Dafür interagieren der Berater und Sie auf einer gemeinsamen Oberfläche und können zusammen das Vorhaben er- und überarbeiten. Telefonischer Support und Skype-Konferenzen stehen zudem jederzeit zur Verfügung. Die gemeinsame virtuelle Bearbeitung auch im Team möglich.

Finden Sie jetzt Ihre staatliche Corona-Hilfe für Ihr Unternehmen, indem Sie unseren kostenlosen Fördermittel-Check ausfüllen, wir zeigen Ihnen in einem ersten Schritt Ihre individuellen Zuschuss-und Fördermöglichkeiten auf.

Corona-Krise als Chance in der Beratung: Mit virtueller Beratung zu Fördermitteln und Zuschüssen

Immer mehr Unternehmer und Selbständige sehen sich mit den negativen Auswirkungen des Covid-19 Virus konfrontiert. Liquiditäts-Engpässe, fehlendes Kapital für Investitionen, Personalprobleme: Für diese Begleiterscheinungen der Corona-Krise hat die Bundesregierung zahlreiche öffentliche Fördermittel in Form von Überbrückungskrediten, Investitionsdarlehen, Bürgschaften und öffentlichen Beteiligungen zur Verfügung gestellt. Außerdem sind Erleichterungen beim Kurzarbeitergeld vorgesehen. Doch während große Unternehmen oft eigene Finanz-Abteilungen unterhalten, die sich um die Beantragung von Fördermitteln kümmern können, brauchen vor allem kleinere Unternehmen und Selbständige oft Hilfe bei der Recherche und der Beantragung der staatlichen Hilfen. Doch der Kontakt mit einem spezialisierten Unternehmensberater stellt dann oft schon die nächste Hürde da. Denn nicht selten besteht die Sorge, sich bei einem persönlichen Treffen oder auf dem Weg dorthin mit dem Corona-Virus anzustecken. Hinzu kommen u.U. Reisebeschränkungen, Quarantäne-Verordnungen oder schlicht die fehlende Zeit, eine eventuell längere Anreise zu einem kompetenten Fördermittelberater auf sich zu nehmen. Die Berater des Zentrum für Mittelstandsberatung Ihnen daher auch die Möglichkeit der digitalen Beratung, bei dem Sie den Kontakt mit unseren versierten Fachleuten für Fördermittel und Zuschüsse auch komplett über die virtuellen Kanäle führen können. Finden Sie über unseren Kurzcheck heraus, ob und wie Sie von staatlichen Hilfen profitieren können und lassen Sie sich von uns sorgenfrei beraten.

Unsere Corona-Hotline für Unternehmer

Die durch die Verbreitung des Covid-19 Virus ausgelöste Corona-Krise hat weitreichende Auswirkungen auf die gesamte deutsche Wirtschaft. Viele Unternehmen und Selbständige geraten unter Druck, brauchen neue Liquidität, Überbrückungskredite oder weitere staatliche Hilfen. Andere Unternehmen sehen sich einem Ansturm auf ihre Produkte oder Dienstleistungen ausgesetzt und kommen mit der Produktion oder der Auftragsbearbeitung kaum nach. Diese Firmen benötigen dringend Kapital für neue Investitionen, für Forschung und Entwicklung oder für die Einstellung neuer Arbeitskräfte. Für alle Unternehmen, Gewerbetreibende und Selbständige, die in der Corona Krise auf staatliche Fördermittel und Zuschüsse angewiesen sind, aber nicht wissen, welche für sie in Frage kommen oder wie diese beantragt werden, haben wir eine spezielle Corona-Hotline eingerichtet.

Unsere fachkundigen Berater rufen Sie nach Ihrer Anfrage unmittelbar zurück und leisten Ihnen Hilfestellung beim Weg durch den Förderdschungel und bei der Erlangung der staatlichen Hilfen.

Stand: März 2020

Weitere kostenlose und ausführliche Informationen zum Thema des Artikels erhalten Sie von unseren zertifizierten Beratern.

Dieser Artikel erhebt keinerlei Anspruch auf Vollständigkeit, Richtigkeit und Aktualität. Er enthält keine steuerlichen oder rechtlichen Beratungen, die wir weder anbieten noch durchführen.