
Was bedeutet Qualitative und Quantitative Personalplanung in der Gründungsphase?
Personalplanung ist ein Teil der Unternehmensplanung und des Personalwesens. Sie soll in die nahe, mittlere und ferne Zukunft vorausschauend alle Maßnahmen berücksichtigen, die erforderlich sind, damit dem Unternehmen zur Erreichung seiner Ziele die dazu erforderlichen Mitarbeiter zur Verfügung stehen.
Es müssen die Qualität und Quantität der Mitarbeiter (angepasste Personalauswahl, präzise Anzahl, bestmöglicher Beginn), die Einhaltung von Kostenplänen und geplanten Kostenverläufen sowie individuelle Erwartungen und betriebliche Erfordernisse berücksichtigt werden.
Teilpläne der Personalplanung bestehen in: Personalbedarfsplanung sowie die Beschaffung, Planung der Personalentwicklung, Einsatzplanung und ggf. Freisetzung.
Wie reduziere ich meine Personalkosten?
Zur Senkung der Personalkosten gibt es mehrere Möglichkeiten.
kurzfristige Möglichkeiten
- Abbau von Überstunden durch Freizeitausgleich
- Einführung von Kurzarbeit
- Abbau von Personal
mittel- und langfristige Möglichkeiten
- anteilhafte Rückzahlungsvereinbarung der Mitarbeiter für Fort- und Weiterbildungen
- Nutzen von staatlichen Fördermöglichkeiten durch die Bundesagentur für Arbeit
- Steuerbefreiung für Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen die dem betrieblichen Interesse dienen
Ein gutes Betriebsklima fördert Leistungsfähigkeit und wirkt Fehlzeiten der Mitarbeiter entgegen.
Wie funktioniert die Zeitarbeit / Arbeitnehmerüberlassung oder Personalvermittlung?
Ein Schwerpunkt dieser Geschäftstätigkeit ist die Beschaffung von qualifiziertem Fachpersonal, sowohl in Form der Personalvermittlung als auch der Arbeitnehmerüberlassung, speziell auch die Unterstützung bei Neueinstellungen mittels einer vorgeschalteten Arbeitnehmerüberlassung.
Für den Fall, dass ein Arbeitsvertrag zwischen Kunde (Unternehmen) und dem Bewerber, ohne eine vorgeschaltete Arbeitnehmerüberlassung zustande kommt, handelt es sich um eine Personalvermittlung, für die dem Kunden (Unternehmen) ein Vermittlungshonorar berechnet wird.
Wenn der Bewerber Anspruch auf einen Vermittlungsgutschein (ausgestellt durch die Agentur für Arbeit) vorliegt, so entfällt das Vermittlungshonorar für den Kunden (Unternehmen).
Kündigung: Was habe ich zu beachten?
Ein Thema ist hier die Wahrung von Fristen, ein anderes der Kündigungsgrund. Hierzu empfehlen wir die fachkundige Beratung durch einen Rechtsanwalt.
Kündigungsfristen für ordentliche Kündigungen werden anhand der Betriebszugehörigkeit bestimmt. Diese gelten ausschließlich für den Arbeitgeber. Für den Arbeitnehmer gelten in der Regel 1 Monat zum Monatsende bzw. die vertraglich vereinbarte Kündigungsfrist.
ab 2 Jahren Betriebszugehörigkeit |
1 Monat |
ab 5 Jahren Betriebszugehörigkeit |
2 Monate |
ab 8 Jahren Betriebszugehörigkeit |
3 Monate |
ab 10 Jahren Betriebszugehörigkeit |
4 Monate |
ab 12 Jahren Betriebszugehörigkeit |
5 Monate |
ab 15 Jahren Betriebszugehörigkeit |
6 Monate |
ab 20 Jahren Betriebszugehörigkeit |
7 Monate |