Corona-Förderung in Bayern

Die Details zu den Corona-Hilfen in Bayern

Die Details zu den finanziellen Hilfen für Gründer, Unternehmen und Selbstständigen werden von Tag zu Tag etwas klarer und wir möchten Ihnen mit den nachfolgenden Informationen einen kurzen Überblick dazu geben:

1. Soforthilfe und Kredite:

Den Antrag für die Soforthilfe nebst zugehöriger Information und Richtlinie ist am 18.03.2020 veröffentlicht worden.

Die Soforthilfe ist ein Zuschuss, der einmalig und schnell gezahlt wird! Die o.g. Beträge sind Maximalbeträge; dafür muss im Antrag die Höhe des Liquiditätsengpasses genannt werden, der nicht mit sonstigen Eigen- oder Fremdmitteln (Kredit) ausgeglichen werden kann. Wenn die Höhe unter dem Maximalbetrag liegt, wird weniger gezahlt. Im Antrag wird zudem unter Punkt 1.1. und 8.7. auf eine Leitlinie Bezug genommen, dass man nicht schon vor der Corona-Virus-Krise als „Unternehmen in Schwierigkeiten“ galt (siehe Anlage „Leitlinien-für-staatliche-Beihilfen…“. Wer schon vorher „insolvent“ war oder durch aufgelaufene Verluste „in Schieflage“ geraten war, erhält die Soforthilfe nicht (bitte Leitlinie dann genau beachten).  

Es gilt z.B. „Die Zuschüsse werden zur Überwindung der existenzbedrohlichen Wirtschaftslage bzw. des Liquiditätsengpasses gewährt, die durch die Coronakrise vom Frühjahr 2020 entstanden sind.

Anträge, die sich auf Liquiditätsengpässe beziehen, die vor dem 11. März 2020 entstanden sind, sind nicht förderfähig.

Bitte beachten Sie, dass alle Angaben wahrheitsgemäß ausgefüllt werden müssen, anderweitig drohen bei einer späteren Überprüfung strafrechtlichen Konsequenzen! Mit der Unterschrift versichert der Antragsteller „Eidesstattlich“ die Richtigkeit der Angaben!

2. Hausbank

Die Kredite sind allesamt über die Hausbank zu beantragen. Der Staat bzw. das Bundesland gibt hier vor allem Erleichterungen in Form von höheren Haftungsfreistellungen für die Hausbanken, damit diese eher zur Finanzierung bereit sind. Bitte sprechen Sie hierzu mit Ihrer Bank, die die Kreditprogramme der Kfw und z.B. den Landesbanken wie der LfA oder der NRW Bank kennen sollte. Voraussetzung für die Kredite ist allerdings immer ein „Tragfähiges Geschäftsmodell“, sprich, dass man bislang „Gewinne erzielt bzw. rentabel gewirtschaftet hat“.

Fazit:

  1. Die Soforthilfe ist ein Zuschuss, der als solcher später nicht zurückgezahlt werden muss, wenn die Beantragung wahrheitsgemäß erfolgt und einer späteren Überprüfung standhält. Wenn alle Bedingungen erfüllt sind, sollte man ihn auf jeden Fall beantragen.
  2. Die Soforthilfe hilft von der Höhe her vermutlich nur  für kurze Zeit, um schnellstmöglich Kredithilfe über die Hausbank zu beantragen.
  3. Daneben sollten alle weiteren Hilfsmöglichkeiten genutzt werden (Stundung von Steuervorauszahlungen/-nachzahlungen, Beantragung Kurzarbeitergeld,usw.).

Wo können wir Ihnen helfen und einen Mehrwert schaffen?

  1. Hilfe bei der Beantragung der Kredite bzw. Bankgespräch
  2. Geförderte Beratung zur Ihrem Geschäftsmodell und deren Tragfähigkeit bzw. Erstellung eines aktuellen Businessplans (die Beratung wird über die BAFA von 50% bis 90 % bezuschusst;
  3. Recherche für weitere Fördermittel, die für künftige Investitionen in Frage kommen können.

Weitere Informationen und einen Antragsservice erhalten Sie von unseren Spezialisierten Fördermittelberatern, bitte füllen Sie hierzu unseren kostenlosen Fördermittel-Check aus.

Stand: März 2020

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Dieser Artikel erhebt keinerlei Anspruch auf Vollständigkeit, Richtigkeit und Aktualität. Er enthält keine steuerlichen oder rechtlichen Beratungen, die wir weder anbieten noch durchführen.