Ihr Nutzen einer Fördermittelrecherche für eine Bertiebsübernahme, die durch das Zentrum für Mittelstandsberatung durchgeführt wird.

Hier ein Beispiel aus unserer Beratungspraxis.

Zum Auftrag:

Gemäß Rechercheauftrag 2018 war unsere Aufgabe, staatliche Wirtschaftsförderungsprogramme für eine Betriebsübernahme zu recherchieren.

Unsere konkrete Aufgabe war es, nach öffentlichen Fördermitteln in folgenden Bereichen zu suchen:

  • Nicht zurückzahlbare Zuschüsse und Zuschüsse für die Einstellung von Personal
  • Beteiligungen
  • Bürgschaften
  • Subventionierte Darlehen
  • Subventionierte Darlehen mit Haftungsfreistellungen

Der Bericht sollt eine Auflistung der möglichen Förderprogramme und Kurzinformationen zu den Förderprogrammen enthalten.

Zur Datenbasis:

Ziel:

  • Übernahme des Unternehmens in 45133 Essen

Derzeitiges Personal:

  • Ein Geschäftsführer, zwei Mitarbeiter, eine 450 Euro Kraft und ein Auszubildender. Weitere Mitarbeiter und Auszubildende sollen in der Zukunft eingestellt werden.

Firmenwert:

  • Dieser läge bei 400.000 Euro.

Alter:

  • Unternehmen ist 10 Jahre auf dem Markt und wurde in Essen 2013 gegründet.

Gesellschafterstruktur:

  • Es gibt drei Gesellschafter, die 50.000 Euro Abstand haben wollen.
  • Übergabe aus Altersgründen
  • Haupt-Gesellschafter sollen nach Übernahme noch weiter beratend tätig sein

Verbindlichkeiten:

    Es gäbe ca. 70.000 Euro Lieferantenverbindlichkeiten, einen Kontokorrentkredit in Höhe von 130.000 Euro, dieser sollte umfinanziert werden, derzeit würden hierfür 7,8 % Zinsen bezahlt.
  • Alternativ Ablöse durch Kaufpreiszahlung, dies würde der Gründer bevorzugen.

Erlössituation:

  • Nur 2013 und 2014 wurde Verluste gemacht, ansonsten kontinuierliche Gewinnsituation
  • Keine Insolvenzantragspflicht, nicht in wirtschaftlichen Schwierigkeiten
  • Aufschlag auf Einkauf 100 %

Eigenkapital:

  • EK in Höhe von ca. 40.000 Euro kann aufgebracht werden.

Finanzierung:

  • KP 250.000 Euro, die Gesellschafter wollen hieraus die Verbindlichkeiten auslösen und für Gesellschafter noch gesamt 50.000 Euro übrig haben. Betriebsmittel hat der Gründer noch nicht eruiert. Dieses soll im Rahmen der Businessplanerstellung erfolgen

Ergebnisse der Fördermittelrecherche:

Der Bericht soll eine Auflistung der möglichen Förderprogramme und Kurzinformationen zu den Förderprogrammen enthalten. Dabei sind die Fördermittel auf das konkrete Vorhaben bezogen, des Weiteren wird die Fördermittelrecherche etwas weiter gefasst, um auch zukünftigen Entwicklungen des zu übernehmenden Betriebes Rechnung zu tragen.

Die Fördermittelrecherche hat zwei Ordner.

Der erste Ordner hat die Kapitel

  1. Auftrage / Disclaimer
  2. Eingabedaten zur Recherche
  3. Liste der selektieren Förderprogramme
  4. Beteiligungen
  5. Öffentliche Bürgschaften
  6. Öffentliche Darlehen

 

Der zweite Ordner beschäftigt sich mit den für den Gründer und dem zu übernehmenden Betrieb möglichen Zuschuss­möglich­keiten in Kapitel

  1. Zuschüsse

 

Zu Kapitel 3 „Liste der der selektierten Förderprogramme“:

Die Liste umfasst namentlich vier mögliche Beteiligungsprogramme, 6 mögliche öffentliche Bürgschaftsprogramme, elf mögliche Darlehensprogramme incl. denen mit Haftungsfreistellungsmöglichkeiten und siebenundzwanzig mögliche Zuschussprogramme gegliedert nach

  • Investitionskosten
  • Personal
  • Weiterbildung
  • Ausbildung
  • Beratung
  • Energie
  • Gründungszuschuss

 

Neben der Listung der Förderprogramme nach den Hauptkategorien werden Förderart, Fördergruppe, letzte Aktualisierung durch den Fördermittelgeber und der Geldgeber genannt.

Im Folgenden werden nur die Förderprogrammhighlights herausgearbeitet, die auch den Nutzen der Fördermittelrecherche für den Gründer im Rahmen seiner Betriebsübernahme gemäß aufgenommener Datenbasis am Besten darstellen. Im Übrigen können Fördermittelprogramme für ein- und dasselbe Thema nicht mehrfach genutzt werden.

Allgemein: Auf dem Deckblatt zum dem jeweiligen Förderprogramm stehen zu jedem Programm die Ansprechpartner nebst Telefonnummern, Internetseiten und eMail Adressen. Der kurze Weg zum Fördermittelgeber wird so gewährleistet. Die jeweilige Kurzinformation zu dem Förderprogramm folgt dann. Die Kurzinformation enthält alle wesentlichen Kerninformationen zu dem Förderprogramm. Falls sinnvoll werden noch Merkblätter, Richtlinien oder Konditionenübersichten mitgegeben.

Zu Kapitel 4 „Beteiligungen“:

Die Liste umfasst namentlich vier mögliche Beteiligungsprogramme.

Generell zu dem Nutzen des Einsatzes von Kapitalbeteiligungsprogrammen:

  • Es gilt generell, je höher die Eigenkapitalquote, je höher ist die Wahrscheinlichkeit einer Finanzierung. Nun ist es so, dass bei vielen Fördermittelprogrammen ein durchleitendes Kreditinstitut ein positives Votum geben muss. Durch ein Kapitalbeteiligungsprogramm wird fehlendes Eigenkapital ersetzt.
  • Sicherheiten müssen nicht (!) gestellt werden, diese können für den anderen Teil der Finanzierung genutzt werden.
  • Erhöhung der Bonität gegenüber der Bank.
  • Finanzierungen werden oft erst durch Kapitalbeteiligungsprogramme möglich.

 

Nutzen für den Gründer: Er nimmt keinen Kredit auf, erhält aber dennoch Fremdkapital mit Eigenkapitalcharakter und dies ohne Sicherheiten gestellt zu haben.

Das erste Beteiligungsprogramm ist das Mikromezzaninefonds Deutschland. Dies wird in NRW bei der KBG – Kapitalbeteiligungsgesellschaft in Nordthein-Westfalen beantragt.

Dieses Programm erhöht das Eigenkapital, ohne Sicherheiten zu fordern. Im Klartext: Es dürfen auch keine vorhandenen Sicherheiten gefordert werden.

Im konkreten Fall kann so der Gründer sein vorhandenes Eigenkapital von ca. 40.000 Euro um 50.000 erhöhen, so dass er nun aus Sicht der Bank Eigenkapital in Höhe von 90.000 Euro hätte. Die Sicherheiten über das eigene Haus und die Sicherheiten aus dem Unternehmen stehen immer noch für den weiteren Finanzierungsaufbau zur Verfügung.

Des Weiteren bietet die Kapitalbeteiligungsgesellschaft für die mittelständische Wirtschaft auch das beschrieben Produkt KBG Start an. Hier ist dann eine Eigenkapitalparität gefordert. Das Eigenkapital würde sich dann auf insgesamt 80.000 Euro erhöhen.

Der NRW.Bank.Mittelstandsfonds und die Kapitalbeteiligungen über die Kapitalbeteiligungsgesellschaft für die mittelständische Wirtschaft funktionieren somit ähnlich, werden aber eher von dem übernommenen Unternehmen für Wachstumsvorhaben genutzt. Diese Programme könnten somit vom Gründer in einem zweiten Schritt für Wachstumsvorhaben genutzt werden.

Sollte der Gründer Private Equity nutzen wollen, kann er hier auf das ERP Kapitalbeteiligungsprogramm hinweisen.

Zu Kapitel 5 „Öffentliche Bürgschaften“:

Der Gründer kann so Kredite über die Bürgschaftsbank besichern, die nicht von sich aus haftungsfreigestellt sind.

Der Vorteil für den Gründer: Er erhält die Sicherheiten, die eine Bank benötigt.

Unsere Einschätzung: Ihr Finanzierungsbedarf in Höhe von 250.000 Euro macht eine Stellung von Sicherheiten notwendig. Sollten dem Gründer nicht weitere freie Sicherheiten haben, ist nach unserer Einschätzung eine öffentliche Besicherung der Bank anzubieten.

Hier können wir über die Fördermittelrecherche als sinnhaftes Beispiel die Bürgschaft der Bürgschaftsbank NRW nennen, der Besicherungsbedarf passt in die Grenze von 1.250.000 Euro. Die einmalige Bürgschaftsgebühr beträgt 1,5 % des Kreditbetrages, die laufenden Provisionen 1 % von dem valutierenden Betrag.

Vorteile für den Gründer: eine Bürgschaft macht einen Finanzierung meist erst möglich. Des Weiteren verbessert sich die Rating Notation erheblich, so dass dies zu einer Zinssenkung der Gesamtfinanzierung führt.

Die weiteren Bürgschaften sind möglich, machen aber in anderen Konstellationen mehr Sinn.

Zu Kapitel 6 „Öffentliche Kredite“:

Mehrere öffentliche Kredite sind möglich, zum Beispiel öffentliche Kredite bis zu Finanzierungssummern bis 25 Mio. Euro pro Projekt, Laufzeiten variabel bis zu 20 Jahre und bis zu 3 Jahren Tilgungsfreiheit.

Finanziert werden mit Investitions- und Betriebsmitteldarlehen folgende Maßnahmen:

  • Existenzgründungen
  • Betriebsübernahmen
  • Erwerb von Grundstücken und Gebäuden
  • Baumaßnahmen und Kosten für Außenanlagen
  • Betriebs- und Geschäftsausstattung (Maschinen, Fahrzeuge etc.)
  • Kauf von immateriellen Wirtschaftsgütern
  • Beschaffung und Aufstockung des Material-, Waren- oder Ersatzteillagers
  • Betriebsmittelbedarf
  • Umschuldungen von Krediten oder KKT
  • Mit und ohne Haftungsfreistellungen
  • Erwerb von Unternehmensanteilen Dritter Unternehmen
  • Leasing
  • Innovations- und Forschungsvorhaben
  • Digitalisierung
  • Energie
  • und vieles mehr

Die in der Fördermittelrecherche aufgezeigten Programme geben das Spektrum Finanzierungsmöglichkeiten wieder.

Der Gründer sollte u. E. in dem oben genannten Praxisfall das ERP- Kapital für Gründung für Ihre Finanzierung nutzen.

Es birgt viele Einzelvorteile in sich:

  • Stellung von nur 15 % Eigenkapital, dabei handelt es sich um einen sehr weiten Eigenkapitalbegriff, Verwandtendarlehen, Sacheinlagen, Verkäuferdarlehen, Kapitalbeteiligungen aus öffentlicher Hand, Nachrangdarlehen von der Hausbank  etc. gehören auch dazu. Der Gründer hatte in diesem Praxisfall ausreichend Eigenkapital.
  • Es dürfen von dem Gründer für dieses Programm keine von Sicherheiten gestellt werden, diese stehen für andere Programme oder ein Hausbankdarlehen zur Verfügung.
  • Das durchleitende Kreditinstitut erhält eine Haftungsfreistellung von 100 %!
  • Äußerst geringer Zinssatz von derzeit 0,65 % in den alten Bundesländern für die ersten drei Jahre, danach 2,65 %. Beides plus Garantiezins in Höhe von 1 %.
  • Sieben (!) tilgungsfreie Anlaufjahre
  • Die Bank hat somit 45 % eigenkapitalähnliche Mittel, 15 % EK und 30 % aus dem ERP Kapital für Gründung.

 

Die fehlenden 55 % können dann aus einem der nachfolgenden öffentlichen Kreditprogramme entnommen werden. So zum Beipiel mit dem ERP-Gründerkredit Universell oder NRW.BANK.Gründungskredit. Darüber hinaus dann noch mit einer Bürgschaft der Bürgschaftsbank unterlegt werden.

Alle anderen genannten Kredite sind in anderer Gründungskonstellation bzw. für das übernommene Unternehmen auch möglich.

Nun ist es meist so, dass Existenzgründer und Unternehmen mit geringen Eigenkapitalquoten ohne öffentliche Fördermittel und deren Haftungsfreistellungen keine Finanzierungen bei den regionalen Kreditinstituten, die letztendlich den Kredit und das positive Votum gegenüber dem Fördermittelgeber geben, erhalten.

Neben dem möglichen Krediterhalt liegt ein weiterer Vorteil für den Gründer in der Zinsersparnis.

Ohne öffentliche Fördermittel und ohne ausreichende Sicherheiten wie in dem vorliegenden Fall liegen nicht öffentliche Zinssätze im gewerblichen Bereich zwischen 6 bis 8 %. Bei diversen Banken liegen dann die Konditionen über 10 % plus gfl. einer Kreditversicherung. Bei geringen Finanzierungssummern wird häufig gar ein äußerst teurer Kontokorrentkredit angeboten. Im geförderten Bereich incl. der Bürgschaftsprovisionen liegen die Zinssätze zwischen 3 und 5 %. Es kann u. E. mit einem Zinsvorteil von mindestens 2 % gerechnet werden.

Da im vorliegenden Fall in erster Linie der Kaufpreis finanziert wird, kann gemäß goldener Finanzierungsregel von einem Langfristdarlehen ausgegangen werden. Das ERP Kapital für Gründung gibt hier auch 15 Jahre vor.

Beispiel: Bei 210.000 Euro liegt die Ersparnis bzw. der Zinszuschuss durch die die Fördermittelgeber schon im ersten Jahr bei 4.000 Euro, bei einer Laufzeit von 15 Jahren bei 33.800 Euro.

Nutzen für den Gründer Stellung einer Haftungsfreistellung von 100 % auf 75.000 Euro für das durchleitende Kreditinstitut in Höhe und einer Zinslastreduktion um 33.000 Euro. Neben dem weiteren zinssubventionierten Darlehen der KFW oder der NRWBANK kann der Gründer für diese Darlehen noch die Bürgschaftsbank nutzen und somit dem durchleitenden Kreditinsttrut eine Bürgschaftsübernahme durch die Bürgschaftsbank des Landes NRW in Höhe von 80 % anbieten.

Zu Kapitel 7 „Zuschüsse“:

Investitionskosten

Der RWP – Investitionskostenzuschuss: Gefördert werden Investitionen gewerblicher Unternehmen in besonderen Fördergebieten in NRW. Im Einzelnen werden gewerbliche Investitionen gefördert, durch die Arbeitsplätze neu geschaffen oder gesichert werden. Außerdem werden nicht-investive Maßnahmen kleiner und mittlerer Unternehmen zur Beratung, Schulung und Humankapitalbildung sowie zur Markteinführung innovativer Produkte gefördert. Aber auch die Übernahme von Stilllegung bedrohter Betriebe.

Essen liegt in Zielkulisse C, Zuschüsse für das Unternehmen sind u. E. generell bis 30 % möglich. Für Zuschüsse für die Betriebsübernahme bzgl. der Gestaltung der Betriebsübernahme raten wir immer ein gemeinsames persönliches Gespräch mit dem Fördermittelgeber an.

Personal/Weiterbildung/Ausbildung

Hier nur zwei Beispiele aus einer Vielzahl von Förderprogrammen, wenn der Existenzgründer im Rahmen der Übernahmen oder des Wachstums Personal einstellen möchte:

  • Eingliederungszuschuss/Beschäftigungsförderung bis 70 %, Dauer von 12 bis 96 Monaten
  • Einstiegsqualifizierung Jugendlicher, Zuschuss 100 % bis zu der Dauer von 12 Monaten
  • Inklusion schwerbehinderter Menschen, 10.000 Euro pro Arbeitsplatz plus X
  • Eingliederung behinderter Menschen, Förderbeiträge sind differenziert, aus eigener Erfahrung sind mit diesem Programm 80 % Zuschuss möglich
  • Ausbildungsgeld Behinderte, bis 80 % Zuschuss
  • Berufsausbildung im Verbund, Zuschuss 4.500 Euro je Ausbildungsplatz
  • Besetzung Ausbildungsplätze, Zuschuss bis 70%
  • Ausbildende aus Europa, Zuschuss bis 90 %
  • Bildungscheck NRW, 500 Euro
  • Bildungsprämie Bund, 500 Euro

 

Unsere Einschätzung:

Aus Erfahrung können bei Neueinstellung mit Zuschüssen mindestens ab 30 % ab 4 Monaten gerechnet werden. Würden in den nächsten 15 Jahren nur 5 neue Mitarbeiter eingestellt werden und nimmt man ein Arbeitgeberbrutto von 4.000 Euro zu Grunde, wäre dies ein Zuschuss von insgesamt 24.000 Euro.

Bei der Einstellung von Behinderten erhöht sich die Zuschusssituation bis auf 60 % für den Lohnanteil bis zu 12 Monate und 80 % auf die Arbeitsplatzausstattung. Daneben könnten noch die Zuschüsse bei der Einstellung von Ausbildenden, Jugendlicher oder auch die Weiterbildung gezählt werden.

Beratung

Die Beratungskostenzuschüsse sind vielfältig, sie richten sich an Existenzgründer, an Gründer, die ein Unternehmen übernehmen wollen, und an Unternehmen selbst.

  • Beratungsprogramm Wirtschaft (hier nur für Existenzgründer und Existenzgründerinnen): Zuschuss bei Gründung bis zu 1.600 Euro, Zuschuss bei Betriebsübernahme bis zu 2.400 Euro.
  • Förderung des unternehmerischen Know-hows: Sowohl für dern Gründer ab dem ersten Tag nach der Gründung mit einem Zuschuss in Höhe von 2.000 Euro und für das Unternehmen mit 1.500 Euro.
  • RWP Beratungsförderung für das übernommen Unternehmen: Hier gibt es maximal einen Zuschuss von 5.000 Euro
  • Potentialberatung NRW: Zuschuss in Höhe von 5.000 Euro
  • UnternehmensWert Mensch: Zuschuss bis 8.000 Euro

Bei Ausschöpfung aller Beratungszuschüsse kann er einen Gesamtzuschuss in Höhe von 27.400 Euro erhalten.

Energie

Auch hier sind einige Zuschusssituationen möglich

  • Energieberatung Mittelstand je nach Energiekostengröße bis 8.000 Euro
  • Beratungen zu Energiesparkontrakten bis 11.500 Euro
  • 3.000 Euro für Umweltschutzberatungen
  • Maßnahmen zur Steigerung der Ressourceneffizienz und Nachhaltigkeit bis 70 %
  • Maßnahmen an Kälte- und Klimaanlagen bis von 25 bis 80 % Zuschuss, insgesamt maximal 151.000 Euro

Gründungszuschuss

Der Gründungszuschuss errechnet sich anhand des Nettoeinkommens von 2.100 Euro und beträgt für die ersten 6 Monate 60 % vom Nettoeinkommen plus 300 Euro (9.360 Euro) zzgl. für weitere 9 Monate 300 Euro (2.700 Euro), somit insgesamt 12.060 Euro.

strong>ZUSAMMENFASSUNG

Der Nutzen einer Fördermittelrecherche ist für den Gründer bzw. einen Unternehmer ist vielfätig:

  • Er hat über die Fördermittelrecherche Kenntnis über das Förderspektum für Ihre Gründung und für das zu übernehmende Unternehmen erhalten
  • Er hat eine Struktur der Fördermittel erhalten, dabei ist die Struktur statisch.
  • Die einzelnen Förderprogramme haben grundsätzlich ein lange Laufzeit, die Informationen können über Jahre genutzt werden, neue Fördermittel über die Struktur schnell gefunden werden.
  • Er hat Zugriff auf die Fördermittel in der EU, dem Bund und des Landes NRW erhalten.
  • Er  hat Kurzinformationen erhalten, die er als Existenzgründer als Chefinformation nutzen kann.
  • Er hat die Adressen der Fördermittelgeber erhalten.
  • Er kann unter vielen Finanzierungsformen eine oder mehrere auswählen.
  • Er kann in der Zukunft mit Fördermittelgebern und auch Ihrem Kreditinstitut über Fördermittel fundiert sprechen.
  • Er kann öffentliche Kapitalbeteiligungsprogramme, Darlehen mit Haftungsfreistellungen und Zuschüsse zur Erhöhung Ihrer EK-Quote nutzen und damit die Wahrscheinlichkeit erhöhen, eine Finanzierung zu erhalten.
  • Er kann die Kaufpreishöhe und die Zahlart an den öffentlichen Fördermitteln ausrichten.
  • Er hat im Bereich Finanzierung einen Zinsvorteil in Höhe von 33.600 Euro.
  • Er hat im Bereich Investitionskostenzuschüsse eine Zuschussmöglichkeit bis 25 % bei dem Erwerb und späteren Erweiterungs- und Festigungsmaßnahmen. Sollte er in den nächsten 15 Jahren mit Erweiterungsmaßnahmen wie ein Hallenbau oder mit dem Kauf von Maschinen mit 200.000 Euro investiv tätig werden, so beliefe sich der Zuschuss auf 50.000 Euro.
  • Im Bereich Personal kann der Gründer für die Zukunft mit einer Zuschusssituation von 24.000 Euro rechnen.
  • Im Bereich Beratung kann der Gründer mit dem Zuschuss des Beratungsprogramm Wirtschaft in Höhe von 2.400 Euro und weiteren im Lebenslauf des Unternehmens unterstellten Beratungskostenzuschüssen in Höhe von 10.000 Euro rechnen, somit insgesamt 12.400 Euro.
  • Realistischer Weise werden die Zuschüsse im Bereich Energie von Unternehmen wenig beachtet, sie werden hier deshalb auch nicht eingepreist.
  • Bei Übernahme hätte der Gründer den Gründungszuschuss  aber mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit genommen werden, somit hätte er dann noch zusätzliche steuerfreie 12.060 Euro erhalten.

Grob geschätzt und u. E. realistischer Weise wird der Gründer und das von Ihr seinerzeit geplant zu übernehmende Unternehmen Kapitalbeteiligungen, Bürgschaften, Haftungsfreistellungen und 132.060 Euro an Zuschüssen erhalten können.

Wir hoffen, dass wir Ihnen das mögliche Förderspektrum und den Nutzen einer Fördermittelrecherche durch das Zentrum für Mittelstandsberatung aufzeigen konnten.

 

November 2018

Stand November 2018